TRANSPORTBESTIMMUNGEN

TRANSPORTBESTIMMUNGEN

1. Allgemeine Beförderungsbedingungen

„Flugticket“ ist jedes gültige Dokument oder eine gleichwertige Information in nicht gedruckter Form, das/die das Recht auf Transport gewährt, darunter elektronische Tickets, die vom Luftfahrtunternehmen selbst oder einem seiner Bevollmächtigten ausgestellt wurden.

„Codesharing“ bedeutet, dass Volotea die Flüge anderer Fluggesellschaften vertreiben kann, mit denen ein Abkommen getroffen wurde.

„Allgemeine Transportbedingungen“ bzw. „Bedingungen“ sind die allgemeinen Bedingungen zur Luftfrachtbeförderung von Personen und Gepäck.

„Chicagoer Abkommen“ steht für das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde.

„Übereinkommen von Montreal“ steht für das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für den internationalen Lufttransport, das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde.

„Warschauer Konvention“ steht für das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für den internationalen Lufttransport vom 12. Oktober 1929.

„Sonderziehungsrecht bzw. SZR“ bezeichnet einen Wert des Internationalen Währungsfonds, der den Umrechnungskurs regelmäßig festlegt.

„Luftfahrtgesetz bzw. LFG“ bezeichnet das Luftfahrtgesetz 48/1960 vom 21. Juni 1960.

„Gefährliche Güter“ umfasst all jene Artikel oder Substanzen, die, wenn sie in der Luft befördert werden, ein signifikantes Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum darstellen. Dazu zählen Sprengstoff, Gase, brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe; giftige, toxische oder infektiöse Substanzen; radioaktive oder korrosive Substanzen.

„Fluggast“ ist jede Person, mit Ausnahme der Mitglieder der Besatzung des Flugzeugs, die über ein Flugticket verfügt.

„Königliches Dekret 1316/2001“ bezeichnet das Königliche Dekret 1316/2001 vom 30. November 2001, das die Senkung der Preise des Linienflugverkehrs von Luft- und Seefracht für die Bewohner der autonomen Gemeinschaften der Kanaren, der Balearen und der Städte Ceuta und Melilla regelt.

„Verordnung (EG) 2027/97“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck. Diese wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates am 13. Mai 2002 geändert.

„Verordnung (EG) 261/2004“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

„Verordnung (EG) 2111/2005“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG.

„Verordnung (EG) 1107/2006“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

„Verordnung (EG) 1008/2008“ bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft.

„Verordnung (EG) 185/2010“ bezeichnet die Verordnung (EU) der Kommission Nr. 185/2010 vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit.

„Gepäckschein“ bezeichnet ein Dokument, das zur Aufgabe von Gepäck berechtigt. Dieses Dokument beinhaltet den Buchungscode des aufgegebenen Gepäcks, der den Eigentümer des Gepäcks identifiziert und das Wiederauffinden von verloren gegangenem Gepäck ermöglicht.

„Tarif“ bezeichnet den Preis in Euro oder lokaler Währung, die an das Luftfahrtunternehmen, seine Vertreter oder andere Verkäufer der Flugtickets für die Beförderung von Personen zu entrichten ist, sowie die Bedingungen für die Anwendung eines solchen Preises.

„Bordkarte“ bezeichnet das Dokument, im Gegensatz zum Flugticket, das dem Fluggast den Zutritt zum Flugzeug genehmigt und über die Webseite http://www.volotea.com bis zu 2,5 Stunden vor Abflug, am Check-in-Schalter oder an den für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Automaten in den Check-in-Terminals und an den Schaltern bis zu 35 Minuten vor Abflug ausgestellt werden kann.

„Transportunternehmen“ bzw. „Volotea“ steht für Volotea, S.L. mit Steuernummer CIF: ES B64841927, mit Geschäftssitz am Flughafen Aeropuerto de Asturias, Santiago del Monte (Castrillón), 33459, Spanien und eingetragen im Firmenbuch von Asturias, Blatt 64, Band 4282, Inschrift 2 AS-53816.

„Flug“ bezeichnet einen Flug von einem Abflug- an einen Bestimmungsort ohne geplante Zwischenlandung.

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2. Gegenstand und anwendbare Gesetzesbestimmungen

Gegenstand dieser allgemeinen Transportbestimmungen ist die Festlegung der Geschäftsbedingungen, die Volotea bei der Durchführung ihrer Aktivitäten (Beförderung von Fluggästen und deren Gepäcks an einen Bestimmungsort, der auf dem Flugticket festgelegt ist) und bei anderen Serviceleistungen in Zusammenhang mit einer Luftbeförderung anwendet.

Jegliche Beförderung oder andere Serviceleistungen, die von dem Luftfahrtunternehmen geleistet werden, unterliegen den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

  1. Den allgemeinen Bedingungen und Vorschriften, die in den allgemeinen Transportbestimmungen beschrieben sind;

  2. Den spezifischen und besonderen Bedingungen, die, sofern zutreffend, auf Basis des Tarifs und der entsprechenden Reiseroute anzuwenden sind, und

  3. Den relevanten internationalen, innergemeinschaftlichen und nationalen Gesetzen in diesem Bereich.

Diese allgemeinen Transportbestimmungen gelten unbeschadet der unveräußerlichen Rechte des Fluggastes, welche die anwendbaren Bestimmungen und Gesetze dem Fluggast zugestehen.

Wenn das Flugticket von einer anderen Person als dem Fluggast gekauft wurde, muss der Käufer dem Fluggast in jedem Fall eine Kopie dieser allgemeinen Transportbestimmungen aushändigen. Der Käufer des Flugtickets muss den Fluggast über mögliche Sicherheitsrisiken, zu denen es in Zusammenhang mit dem Flug kommen könnte, informieren, wenn die E-Mail-Adresse, die beim Kauf angegeben wird, nicht die des Fluggastes ist.

Die allgemeinen Bedingungen stehen dem Fluggast auf der Webseite des Luftfahrtunternehmens (http://www.volotea.com/de/gesetzliche-bedingungen/transportbestimmungen/) zur Verfügung. Eine Kopie kann auch über den Unternehmenssitz von Volotea, Calle Travessera de Gracia, Hausnummer 56, 4, 08006, Barcelona, Spanien, bezogen werden.

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3. Flugticket

Das Flugticket gilt ausschließlich für die Nutzung des darauf angeführten Fluges und ausschließlich für die Person, die als Fluggast oder Inhaber angegeben wird. Änderungen an Datum, Uhrzeit, Strecke oder Namen des Passagiers sind nur zulässig, wenn sie gemäß den Angaben in der Tariftabelle in Anhang II gebucht werden. In keinem Fall sind die Fluggastrechte aus dem Vertrag mit Volotea (einschließlich Ticket) auf Dritte übertragbar.

Zur Identifizierung kann Volotea den Fluggast bitten, sich während des Check-in, der Sicherheitskontrolle oder dem Boarding mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Volotea behält sich das Recht vor, den Fluggast zu jedem beliebigen Zeitpunkt, der nicht oben explizit genannt ist, dazu aufzufordern, sich auszuweisen.

Zusätzlich zu den Daten zur Identifikation des Fluggastes und des Fluges kann das Flugticket auch jegliche andere Information beinhalten, die nach Ermessen von Volotea erforderlich ist.

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4. Preise

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Der Preis des Flugtickets beinhaltet lediglich den Transport vom Ausgangsflughafen zum Zielflughafen. Im Preis ist kein Landtransport zwischen den Flughäfen oder zwischen den Flughäfen und/oder Terminals in der Zielstadt inbegriffen. Er berechtigt den Fluggast auch nicht zur Aufgabe von Gepäck, sofern der Preis des Flugtickets nichts anderes ausweist.

Der Preis für ein Volotea-Flugticket ergibt sich aus Angebot und Nachfrage, den Vertriebskanälen und dem anwendbaren Tarif für jedes Flugticket.

4.2 Steuern und Gebühren

Alle Preise von Volotea enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche Gebühren, die von den einzelnen Flughäfen/Regierungsbehörden vorgegeben werden. Jede andere Gebühr für optionale oder zusätzliche Serviceleistungen wird gesondert ausgewiesen und muss vom Fluggast vor der Bezahlung akzeptiert werden. Alle zuvor genannten Beträge werden auf der Kaufseite der Volotea Webseite detailliert aufgelistet.

Diese Gebühren unterliegen nicht der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens und können sich daher im Zeitraum zwischen der Buchung und dem tatsächlichen Flug des Fluggastes ändern. Der Fluggast hat das Recht bzw. ist verpflichtet, solche Gebühren zu akzeptieren, und der Fluggast genehmigt es Volotea ausdrücklich, solche Erhöhungen zu berechnen bzw. Reduktionen zu erstatten und dabei die gleiche Karte zu verwenden, die der Fluggast zur Bezahlung des Flugtickets verwendet hat (sofern er/sie sich für diese Zahlungsmethode entschieden hat). Volotea hat das Recht, Buchungen jener Fluggäste zu stornieren, die ihr Flugticket nicht mit Kreditkarte bezahlt haben und über eine Erhöhung der Gebühr informiert wurden, aber die Differenz nicht vor Flugantritt beglichen haben.

4.3 Besondere Ermäßigungen für Bewohner bestimmter Regionen und Großfamilien

Wenn der Fluggast Bewohner der Städte Ceuta oder Melilla, der Balearen oder Kanaren oder Mitglied einer Großfamilie ist, kann er u. U. in den Genuss von besonderen Ermäßigungen auf den Standardtarif kommen (ohne spezielle Angebote).

Ein Vorliegen der oben beschriebenen Umstände muss bei Buchungsdurchführung angegeben werden. Fluggästen, die erst nach Abschluss der Buchung um eine solche Ermäßigung ansuchen, wird diese keinesfalls gewährt.

Die Richtigkeit der diesbezüglichen Angaben (wohnhaft in einer der o. a. Städte/Regionen oder Mitglied einer Großfamilie) sollten auch am Check-in-Schalter bzw. während des Boarding überprüft werden. Stellt sich bei der Überprüfung der zuvor genannten Umstände heraus, dass die Angabe, auf Grund derer eine Ermäßigung gewährt wurde, falsch ist, ist der Fluggast nicht berechtigt, an Bord des Flugzeuges zu gehen, und die Kosten des Flugtickets werden nicht erstattet.

  • Bewohner bestimmter Regionen

    Basierend auf den Bestimmungen des Königlichen Dekrets RD 1316/2001 und dem Zusatzartikel Nr. 13 zum Gesetz 17/2012 vom 27. September 2012 haben Fluggäste, die Bewohner der Balearen, der Kanaren, von Ceuta oder Melilla sind, das Recht auf eine 50 %ige Ermäßigung auf den Tarif für Direktflüge (einfach oder hin und zurück) zwischen den autonomen Regionen bzw. Städten und dem spanischen Festland und auf Flüge, die zwischen den genannten Inseln durchgeführt werden. Fluggäste, die Bewohner von Ceuta sind, haben Anspruch auf die gleiche Flugermäßigung von oder zu den Flughäfen von Málaga, Jerez oder Sevilla.

    Das Recht auf eine solche Ermäßigung wird jenen Fluggästen zuerkannt, die nachweisen können, dass sie Bewohner der Balearen, der Kanaren von Ceuta oder Melilla sind und (i) über eine spanische Staatsbürgerschaft verfügen, Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind oder Staatsbürger eines Landes sind, das den Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet hat, oder der Schweiz; (ii) ihren Familienmitgliedern, die Staatsbürger eines Drittlandes sind und eine Aufenthaltsgenehmigung (derecho de residencia) oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben (derecho de residencia permanente), oder (iii) Staatsbürger von Drittstaaten, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (residentes de larga duración) haben. Das Aufenthaltsrecht wird gemäß den Bestimmungen des Königlichen Dekrets RD 1316/2001 und des Zusatzartikels Nr. 13 zum Gesetz 17/2012 vom 27. September 2012 überprüft.

    Die Ermäßigung wird ausschließlich für jene Flüge gewährt, deren Abflugort sich auf den Kanaren, den Balearen, in Ceuta oder Melilla und deren Bestimmungsort sich auf dem spanischen Festland oder umgekehrt befindet. Ausnahmen, die bereits im vorangegangen Absatz beschrieben wurden, gelten für die Bewohner von Ceuta und Melilla und für Flüge zwischen den Inseln.

    In jedem Fall ist die Tatsache, dass es sich um einen Bewohner der Balearen, der Kanaren, von Ceuta oder Melilla handelt, durch eine Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) der Stadt zu bestätigen, um Anspruch auf die oben genannte Ermäßigung zu haben.

    1. In diesem Abschnitt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1316/2001 bedeutet „Tarif“ der Preis, den der Fluggast an Volotea für die Beförderung und seinen Transport und den seines Gepäcks entrichten muss. Des Weiteren umfasst der Begriff „Tarif“ auch alle anwendbaren Bedingungen für solche Preise, einschließlich Entschädigungen und Bedingungen, die durch den Bevollmächtigten, andere Hilfsservices und, falls zutreffend, Servicegebühren anfallen. Das umfasst auch alle anwendbaren Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren mit Ausnahme der Gebühr für die Benutzung der Infrastruktur und der Sicherheitsgebühr des Flughafens.

    2. Fluggäste, die Änderungen an ihren Flugtickets vornehmen möchten (vorausgesetzt, der ausgewählte Tarif berechtigt zu solchen Änderungen), sollten bedenken, dass (i) wenn sie ihren Flug von/auf ein Reiseziel, das nicht für eine Ermäßigung berechtigt, auf eines, das zu einer Ermäßigung berechtigt, ändern, ihr Status als Bewohner für den neuen ermäßigten Flug herangezogen wird, und (ii) wenn sie einen Flug von einem, der zu einer Ermäßigung berechtigt, auf einen, der nicht zu einer Ermäßigung berechtigt, ändern, der volle Preis des neuen Fluges ohne Ermäßigung zu bezahlen ist. Solche Änderungen können ausschließlich über den Kundenservice durchgeführt werden. Es können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.

  • Großfamilien

    In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfügung des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten (FOM) Nr. 3837/2006 vom 28. November 2006, in Weiterentwicklung des Gesetzes 40/2003 zum Schutz von Großfamilien und ergänzende Gesetzgebung vom 18. November 2003 können jene Fluggäste, die diese Ermäßigung für Inlandsflüge in Anspruch nehmen möchten, dies bei der Buchung bekannt geben und das Originaldokument und eine beglaubigte Kopie der Unterlagen, die zu einer solchen Ermäßigung berechtigen und von der entsprechenden autonomen Region ausgestellt wurde, beim Check-in und vor dem Boarding vorzeigen.

    Mitglieder von Großfamilien, die zusätzlich um die Ermäßigung aufgrund ihres Wohnsitzes ansuchen möchten, müssen dies ebenfalls bei der Buchung angeben und die entsprechenden Bestätigungsdokumente beim Check-in bzw. Boarding bereithalten.

4.4 Rückzahlung des Preises/Erstattung

Abgesehen von den Bestimmungen dieser Bedingungen und sofern nicht anders im Tarif oder den entsprechenden Stornierungsversicherungen festgelegt, ist Volotea nicht haftbar, wenn ein Fluggast sein Flugticket für den entsprechend Flug nicht benutzt. Aus der nachstehenden Information ergibt sich keinerlei Verpflichtung für Volotea, den Preis zurückzuzahlen oder zu erstatten.

Im Falle der Nichtnutzung des Flugtickets durch den Fluggast erstattet Volotea weder die Treibstoffkosten, die Verwaltungsgebühren, Steuern noch irgendwelche anderen vom Fluggast für den Flug getätigten Ausgaben. Volotea erstattet Zahlungen, die der Fluggast für Flughafen- und Sicherheitsgebühren getätigt hat, wenn der Fluggast darum ersucht und nachdem ein Betrag von 5,-- EUR pro Flug und Fluggast von dem zu erstattenden Betrag für die Verwaltungsausgaben abgezogen wurde.

4.5 Ausnahmefälle

Im Allgemeinen ist Volotea nicht für die Nichtnutzung von Flugtickets durch den Fluggast haftbar und der Kaufpreis kann nicht erstattet werden, außer im Fall von höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Fluggäste melden dem Kundenservice des Kunden von Volotea alle außergewöhnlichen Umstände, die sie am Reiseantritt hindern, und stellen die erforderlichen Unterlagen in Kopie zum Nachweis der außergewöhnlichen Umstände zur Verfügung, Hierzu füllt der Fluggast das Kontaktformular aus, das unter der Anschrift https://www.volotea.com/es/contacto/email zur Verfügung steht.

Um im Besonderen einen chirurgischen Eingriff oder Tod eines Angehörigen, des Partners oder Lebensgefährten zu bescheinigen, werden lediglich medizinische Atteste oder Totenscheine akzeptiert, die innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintreten des Vorfalls eingereicht werden.

Spätere Ansuchen werden, mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, nicht berücksichtigt.

Dieser Umstand ist Volotea in jedem Fall vor dem geplanten Abflugtermin telefonisch mitzuteilen.

4.6 Kostenlose Flugtickets

Fluggäste, die mit kostenlosen Flugtickets reisen, haben nicht die Rechte, die gemäß Verordnung 261/2004 bei Annullierung oder Verspätungen von Flügen oder Überbuchungen für die übrigen Fluggäste gelten. Sie müssen jederzeit den Grund für ihr kostenloses Flugticket belegen können.

4.7 Rechnung

Volotea stellt allen Fluggästen eine Rechnung aus, die ausdrücklich darum per Telefon im Kundenservice oder über die Webseite ansuchen.

4.8 Währung

Der Preis für das Flugticket, Steuern, Gebühren und andere zusätzliche Kosten müssen in Euro bezahlt werden. Volotea ist dazu berechtigt, Zahlungen in anderen Währungen zu akzeptieren, wenn sie dies als angemessen erachtet und dies in Übereinstimmung mit ihren eigenen Kriterien geschieht. Volotea ist ferner dazu berechtigt, den Wechselkurs unter Berücksichtigung des Preises der Währung am internationalen Markt festzulegen und, falls zutreffend, andere objektive Kriterien wie beispielsweise Verwaltungsausgaben miteinzubeziehen.

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5. Buchung und Sitzplätze

5.1 BUCHUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Buchung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug wird durch die Ausstellung eines Flugtickets durch das Luftfahrtunternehmen bestätigt. Eine weitere Reservierungsbestätigung ist nicht erforderlich.

5.2 Änderungen der BUCHUNG

Die Tarife von Volotea beinhalten keine Option für Buchungsänderungen. Ungeachtet dessen können das Datum, die Strecke, die Flugzeit und die Anzahl an Fluggästen, die ein Flugticket über die Webseite von Volotea oder den Kundenservice erworben haben, der Verfügbarkeit unterliegen. Änderungen unterliegen einer Gebühr pro Fluggast und Flug zzgl. der Differenz zwischen dem Tarif des Originaltickets und dem Tarif des neuen Flugtickets (zzgl. aller fälliger Steuern und Gebühren).

Änderungen der Buchung über die Webseite oder den Kundenservice die nicht im Flex Plan beinhalted sind, müssen mindestens sieben (7) Tage vor Abflug durchgeführt werden, ausgenommen dass Flex Plan angeworben ist, dessen Kündigungsfrist vier (4) Stunden vor Abflug beträgt. Flugtickets, die über andere Vertriebskanäle erworben wurden, unterliegen möglicherweise anderen Änderungsbedingungen

5.3 BUCHUNGSBESTÄTIGUNG UND ZAHLUNG

Die Tarife können bis zum Augenblick der Buchungsbestätigung geändert werden. Der endgültige Preis des Flugtickets wird bei Buchungsbestätigung fällig. Nachdem die Buchung bestätigt ist, sind keine Stornierungen möglich, es sei denn, ausgenommen dass Flex Plan angeworben ist. Der Ticketpreis wird in voller Höhe zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung bezahlt werden müssen. Wird die Zahlung nicht binnen 24 Stunden verifiziert, bedeutet das, dass der Beförderungsvertrag nicht abgeschlossen wurde und die Buchung verloren geht. In diesem Fall gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht.

5.4 ÄNDERUNG DES SITZPLATZES

Der Sitzplatz im Flugzeug kann während des Buchungsvorgangs im Internet vom Käufer oder Fluggast gegen eine zusätzliche Gebühr gewählt werden. Wählt der Fluggast während des Buchungs- bzw. Kaufvorganges keinen Sitzplatz, wird ihm von Volotea automatisch und je nach Verfügbarkeit ein Sitzplatz zugeteilt. Für die automatische Zuteilung eines Sitzplatzes entstehen dem Fluggast keine zusätzlichen Kosten.

Wenn der Fluggast zu einem späteren Zeitpunkt den vorher reservierten Sitzplatz ändern möchte, teilt Volotea ihm, je nach Verfügbarkeit oder Auswahl, einen neuen Sitz zu. Zusätzlich bezahlte Gebühren für die erste Sitzplatzwahl werden jedoch nicht erstattet.

Das Flug- und Kabinenpersonal ist berechtigt, dem Fluggast einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, wenn das als notwendig erscheint, um die Flugsicherheit sicherzustellen. Oben angegebene Änderungen sind für Sitze in den Reihen der Notausgänge gerechtfertigt, wenn diese von besonders großen oder übergewichtigen Fluggästen, die einen Verlängerungsgurt benötigen, Fluggästen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit, Schwangeren, Fluggästen mit Kleinkindern, Fluggästen mit Behinderungen oder Fluggästen, die das Flugpersonal im Notfall nicht unterstützen können, wozu sie in den internationalen Luftfahrtbestimmungen verpflichtet sind, die für alle Fluggäste auf solchen Sitzen verpflichtend sind, besetzt werden.

Wenn Volotea dem Fluggast einen Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie zuteilt, erstattet sie in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 261/2004 innerhalb von sieben Tagen bis zu 75 % der Preisdifferenz, je nach Flugstrecke.

5.5 FLEX PLAN

Flex Plan steht für alle Flüge zur Verfügung und umfasst gemäß den Bedingungen aus diesem Absatz 5 die folgenden Dienstleistungen:

(i) uneingeschränkte Flexibilität für Änderungen des Datums und der Uhrzeit von Flügen

(ii) Buchungsstornierung spätestens (4) Stunden vor Abflug am Herkunftsort.

5.5.1 Änderungen des Datums und der Uhrzeit der Buchung mit Flex Plan

Sofern Flex Plan während des Kaufvorgangs abgeschlossen wird, kann eine unbegrenzte Anzahl kostenloser Änderungen des Datums und der Abflugszeit der ursprünglichen Buchung vorgenommen werden, wobei ggf. die Preisdifferenz zwischen dem Originalticket und dem zum Änderungszeitpunkt verfügbaren Ticketpreis zu begleichen ist. Änderungen des Datums und der Abflugzeit bei Buchungen mit Flex Plan unterliegen der Verfügbarkeit von Sitzplätzen in Alternativflügen. Der Fluggast muss jedwede Buchungsänderung mit Flex Plan spätestens vier (4) Stunden vor der Abflugzeit der ursprünglichen Buchung vornehmen; andernfalls geht der Anspruch auf jedwede Änderung verloren.

Flex Plan kann kostenlos storniert werden, sofern dies über die Kommunikationskanäle von Volotea innerhalb der ersten vierundzwanzig (24) Stunden nach der ursprünglichen Buchung beantragt wird. In diesem Fall wird der Dienst storniert und dem Fluggast wird die für Flex Plan entrichtete Gebühr erstattet.

Falls der Fluggast beschließt, die Flugzeiten seiner Buchung im Einklang mit dem Flex-Service zu ändern, übernimmt er die volle Verantwortung für die notwendigen Änderungen sonstiger, nicht den Flug betreffender Dienstleistungen, die er möglicherweise abgeschlossen hat, wie Mietfahrzeuge, Versicherungen oder Unterkunft, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen über die Webseite von Volotea, www.volotea.com, beworben bzw. zur Verfügung gestellt werden oder nicht.

Sollte der Fluggast jedoch Sportgepäck, Gepäckaufgabe oder sonstige von Volotea für seinen Flug angebotene Produkte oder Dienstleistungen abgeschlossen haben, werden diese Produkte bzw. Dienstleistungen automatisch mit der Buchungsänderung übertragen.

5.5.2 Buchungsstornierung mit Flex Plan

Ein Flug, für den Flex Plan abgeschlossen wurde, kann ohne Angabe von Gründen storniert werden. Die Stornierung muss spätestens vier (4) Stunden vor der angesetzten Abflugzeit der ersten Flugstrecke erfolgen. Wenn eine der in der Buchung enthaltenen Strecken in Anspruch genommen wurde, kann die andere Flugstrecke nicht storniert werden.

Falls der Fluggast dieses Recht in Anspruch nimmt, wird der Buchungspreis dem mit dem Nutzerprofil der Buchung verknüpften Guthabenpunktekonto gemäß den Bedingungen des Service für die Einlösung von Guthabenpunkten gutgeschrieben. Sie erhalten somit den vollständigen Betrag der stornierten Buchung als Guthaben gutgeschrieben, außer der Gebühr für die Flex-Tarifoption und gegebenenfalls der Kreditkartengebühr. In keinem Fall wird der Preis der stornierten Buchung in bar vergütet.

Der Betrag der stornierten und dem Guthabenpunktekonto gutgeschriebenen Reservierung kann vom Fluggast innerhalb einer Frist von höchstens EINEM (1) Jahr ab Stornierung der betreffenden Buchung eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Guthabenpunkte. Guthabenpunkte können gegen Tickets für von Volotea durchgeführte Flüge eingelöst werden. In keinem Fall können Guthabenpunkte in bar ausgezahlt werden.

5.5.3 Bedingungen des Service für die Einlösung von Guthabenpunkten

5.5.3.1 Definitionen

„Service für die Einlösung von Guthabenpunkten“: Der Service für die Einlösung von Guthabenpunkten aus Flex Plan umfasst (i) sämtliche operativen Angaben zum Guthaben, das erzielt werden kann, sofern Flex Plan während des Buchungsvorgangs abgeschlossen wurde, (ii) jene Dienstleistungen, gegen die Guthabenpunkte eingelöst werden können, und (iii) die für den jeweiligen Einlösungsvorgang notwendige Anzahl an Guthabenpunkten.

„Guthabenpunkte“: Diese Punkte erhalten Nutzer, die sich als solche ausweisen, ausschließlich in dem Fall, dass sie Flex Plan während des Buchungsvorgangs abgeschlossen und im Rahmen des Leistungsangebots beschlossen haben, die Buchung zu stornieren, und dies stets im Einklang mit den Bedingungen von Flex Plan.

5.5.3.2 Teilnahme am Nutzerprofil

Jedem Nutzer wird ein Guthabenpunktekonto zugewiesen, auf dem jederzeit der Betrag der verfügbaren Guthabenpunkte angezeigt wird. Des Weiteren wird dem Nutzer die persönliche und nicht übertragbare Historie der online über die Webseite www.volotea.com erfolgten Kaufvorgänge für Produkte und Dienstleistungen angezeigt.

Sollte der Service für die Einlösung von Guthabenpunkten eingestellt werden, können Nutzer, die über Guthabenpunkte verfügen, diese innerhalb der Verfallsfrist laut diesen Allgemeinen Bedingungen einlösen. Der Service für die Einlösung von Guthabenpunkten wird ohne Vorankündigung und ohne jedwede Haftung gekündigt und die obigen Bestimmungen aus diesem Punkt finden keine Anwendung, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt höhere Gewalt oder gesetzliche Zwänge eintreten, die seine Fortsetzung oder Betreibung unmöglich machen.

Nicht eingelöste Guthabenpunkte verfallen innerhalb einer Frist von EINEM (1) Jahr ab deren Gutschrift zum Zeitpunkt der Buchungsstornierung mit Flex Plan.

Weitere Informationen zum Nutzerprofil finden Sie unter Allgemeine Bedingungen des Nutzerprofils.

5.5.3.3 Entstehung von Guthabenpunkten

Guthabenpunkte entstehen, wenn: (i) Flex Plan während des Buchungsvorgangs abgeschlossen wurde, (ii) der Nutzer im Einklang mit den Sonderbedingungen für Flex Plan beschlossen hat, die Buchung zu stornieren, und (iii) der Fluggast sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder Erwerbs als Nutzer ausweist oder sich während des Vorgangs zur Buchungsstornierung anmeldet.

Das Guthabenpunktekonto wird täglich unter Berücksichtigung der dem Nutzer gutgeschriebenen und über den Service für die Einlösung von Guthabenpunkten verbrauchten Guthabenpunkte aktualisiert.

Die Übertragung von Guthabenpunkten zwischen Nutzern ist nicht gestattet. Jedoch ist es zulässig, dass Nutzer in die Flugtickets, die sie mittels der Einlösung von Guthabenpunkten sowie über ihr Nutzerprofil erwerben, einen oder mehrere Begünstigte für die Inanspruchnahme der durch diese Einlösung erhaltenen Dienstleistungen oder Produkte aufnehmen.

5.5.3.4. Einlösung von Guthabenpunkten

Zur Einlösung der Guthabenpunkte im Einklang mit dem Service für die Einlösung von Guthabenpunkten ist es erforderlich, sich mittels Identitätsnachweis über den Online-Kanal als Nutzer auszuweisen. Falls die Einlösung von Guthabenpunkten über die Online-Umgebung aus technischen Gründen nicht möglich war, können Sie über einen jedweden der übrigen Kommunikationskanäle von Volotea

Kontakt aufnehmen, wo Ihnen andere Alternativen angeboten werden.

Guthabenpunkte können gegen Dienstleistungen und Produkte von Volotea sowie gegen Flugtickets für von Volotea durchgeführte Flüge eingelöst werden, jedoch in keinem Fall gegen von Dritten vermarktete Produkte oder Dienstleistungen, auch wenn diese über die Webseite von Volotea beworben oder zur Verfügung gestellt werden. In keinem Fall können Guthabenpunkte in bar ausgezahlt werden.

Für die Einlösung von Guthabenpunkten gegen Flugtickets gelten die folgenden Regeln:

  1. Zum jeweiligen Zeitpunkt müssen Sitzplätze verfügbar sein.
  2. Gegen Guthabenpunkte ausgestellte Flugtickets können nur geändert werden, wenn das betreffende Flugticket dies gestattet, und nur im Einklang mit diesen Beförderungsbedingungen.
  3. Außerdem kann der Wert von Ermäßigungen auf bestimmte Flugtarife beschränkt werden. Vor allem die Preisnachlässe oder die Nutzung der Volotea-Gutschriften sind nicht für Flüge mit Aktionstarifen gültig.

Volotea kann den Service für die Einlösung von Guthabenpunkten ohne Vorankündigung ändern. Sämtliche Aktualisierungen oder Änderungen dieser Bedingungen werden stets auf http://www.volotea.com/de/gesetzliche-bedingungen/transportbestimmungen/ veröffentlicht.

5.6 Bedingungen zur Preisblockade

Mit diesem Service können Sie den aktuellen Preis des ausgewählten Fluges für eine gewisse Zeit blocken, und so können Sie den Kauf jederzeit ruhig fortsetzen bevor die Frist der Preisblockade abläuft. Die Kosten für diesen Service hängen von der Zahl der Passagiere, dem Datum der Suche bezüglich des Flugdatums und der Route ab. Die Frist der gebuchten Preisblockade wird zum Zeitpunkt der Zahlung der Services verbucht. Sie erhalten eine E-Mail mit den Daten des Services und der erforderlichen Informationen, um die Bestätigung ihrer Reservierung vorzunehmen, sobald Sie dies als passend erachten innerhalt der Frist der gebuchten Preisblockade.

Vor Ablauf der Frist der Preisblockade müssen Sie den Kauf der ausgewählten Fluges abschließen über die Option aus der Bestätigungsmail zur gebuchten Preisblockade. Verwenden Sie dafür einfach den Link aus der zugesendeten E-Mail und folgen Sie den Schritten zur Reservierung. Beachten Sie, dass die Reservierung nur für den ausgewählten Flug und die bei der Preisblockade angegebenen Passagiere durchgeführt werden kann. Nach Ablauf des Vorgangs und Zahlung der Reservierung, erfüllt diese die gleichen Servicebedingungen wie jede andere Volotea Buchung.

Wenn Sie den Kauf des ausgewählten Fluges nicht vor Ablauf der Frist zur Preisblockade abschließen, verfällt dieser Service. Wenn Sie dennoch fliegen möchten, müssen Sie einen neue Suche starten mit dem zu diesem Zeitpunkt auf der Volotea Website verfügbaren Preis.

Der Service der Preisblockade kann nicht auf allen Flügen verfügbar sein, da diese abhängig von der Anzahl der Passagiere, dem Datum der Suche zum Flugdatum und der Route ist. Außerdem behält sich Volotea das Recht vor zu bestimmen auf welchen Flügen diese Service angeboten wird. Wenn Sie eine Reservierung für den Hin- und Rückflug vornehmen möchten, beachten Sie, dass die Preisblockade für beide Flüge durchgeführt werden muss: sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug. Niemals nur für eine Route.

Der Preis des Services Preisblockade wird nicht vom ausgewählten Flugpreis oder anderen zusätzlichen Serviceleistungen abgezogen.

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6. Gepäck

6.1 Allgemeine Bestimmungen

In den Tarifen von Volotea ist ausschließlich die Beförderung von Handgepäck eingeschlossen. Fluggäste, die ein Gepäckstück aufgeben möchten, müssen eine zusätzliche Gebühr pro Flug entrichten, die sie der Servicegebühren-Tabelle entnehmen können.

Der Fluggast muss zur Identifizierung ein Schild mit seinen Daten auf dem Gepäckstück anbringen. Volotea ist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fluggast das Gepäck aufgibt, für dieses verantwortlich. Das Luftfahrtunternehmen stellt dem Fluggast eine Gepäckidentifizierungsmarke mit einem Identifikationscode zur Verfügung, der auf dem Gepäckstück angebracht und dem Fluggast zur Abholung des Gepäckstücks ausgehändigt wird.

6.2 Gepäckeinschränkungen

Folgendes darf nicht als Gepäck transportiert werden:

  1. Gegenstände, die nach Ermessen des Luftfahrtunternehmens nicht ausreichend verpackt sind oder eine Gefahr für das Flugzeug, die Besatzung oder andere Fluggäste darstellen können. Alle Waren und Güter, auf die diese Bestimmung zutrifft, sind den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) zu entnehmen.

  2. Zerbrechliche und/oder verderbliche Gegenstände, Bargeld oder begebbare Wertpapiere, Währungen, Wertpapiere, Edelsteine oder -metalle, elektronische Geräte, Computer, Wertgegenstände und persönliche Dokumente.

  3. Feuerwaffen oder ähnliche Gegenstände, mit Ausnahme von Waffen zu Sport- und Jagdzwecken. Sport- und Jagdwaffen können als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, sofern diese gesichert, in einer harten Hülle verpackt (um Beschädigungen während des Fluges zu verhindern) und nicht geladen sind. Der Fluggast muss die Mitnahme von Feuerwaffen zum Zeitpunkt der Buchung angeben und die erforderliche Genehmigung vorlegen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sich über die Einschränkungen eines jeden Landes zu informieren. Zusätzlich zur Waffe ist der Fluggast zur Mitnahme von maximal 5 kg Munition berechtigt, die angemessen und von der Feuerwaffe separat verpackt werden muss. Die Feuerwaffe und die Munition dürfen nicht in ein und demselben Behältnis transportiert werden. Der Transport von Munition unterliegt den internationalen Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter.

  4. Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, die Aufgabe antiker Klingenwaffen (Schwert, Messer und Degen) als Gepäck zu genehmigen.

  5. Lebende Tiere, mit Ausnahme der Bestimmungen in diesen Bedingungen.

  6. Alle Jagdtrophäen oder Produkte tierischen Ursprungs, die das Ergebnis der Jagd sind, einschließlich (Teilen von) Tieren, sind im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck verboten. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Tierwelt vor dem Aussterben und direktem Schaden zu schützen und spiegelt das Engagement von Volotea für die Minimierung der Umweltauswirkungen und seine Hingabe an verantwortungsbewusste Praktiken wider. Wir transportieren keine Fracht.

  7. Gegenstände, deren Mitnahme aus Sicht des Luftfahrtunternehmens aufgrund des Gewichtes, der Gestalt, Größe, Form oder Art nicht angebracht ist.

  8. Artikel und Gegenstände, deren Beförderung von Gesetzes wegen im Ursprungs- oder Zielland untersagt ist.

6.3 Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden.

Im Gepäckraum oder in der Kabine dürfen ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung keine Elemente befördert werden, die das Flugzeug, die Personen oder Güter an Bord des Flugzeugs in Gefahr bringen, so wie diese in den Vorschriften über Gefahrengüter der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der Internationalen Flug- und Transportvereinigung (IATA) festgelegt wurden. Dazu gehören u. a. Gasflaschen, entflammbare Flüssigkeiten und Feststoffe, Gifte, radioaktives Material, korrosive Substanzen, Feuerwaffen und Sprengstoffe. Weitere Informationen über Gefahrengüter finden Sie in unseren Vorschriften

6.4 Recht des Luftfahrtunternehmens, Gepäck abzulehnen

Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, bestimmte Gegenstände aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen nicht zu befördern.

6.5 Recht des Luftfahrtunternehmens, das Gepäck zu durchsuchen

Im Rahmen der Bestimmungen des Programms für Nationale Flugsicherheit für die zivile Luftfahrt und der übrigen anwendbaren Bestimmungen arbeitet das Luftfahrtunternehmen aus Sicherheitsgründen und im Bereich seiner Zuständigkeiten mit den zuständigen Behörden bei der Durchsuchung oder Inspektion des Gepäcks mit den erforderlichen technischen Geräten oder Mitarbeitern ab dem Zeitpunkt zusammen, in dem der Fluggast das Gepäck aufgibt. Die Annahme dieser Bedingungen umfasst die Einwilligung des Fluggastes in die eventuelle Inspektion seines Gepäcks, wobei Volotea die von den zuständigen Flughafenbehörden geforderte Beihilfe leistet.

Hierzu kann das Luftfahrtunternehmen vom Fluggast die Einwilligung in die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Durchsuchungen fordern. Gegebenenfalls kann das Gepäck zu jedem Zeitpunkt von den Behörden durchsucht werden, wobei Volotea die erforderliche Beihilfe leistet.

Volotea haftet für keinerlei Beschädigung am Gepäck (z. B. aufgebrochene Schlösser, Versiegelungen oder Verpackungen), die durch das Durchsuchen entstanden ist.

6.6 Gepäckmitnahme pro Fluggast

Jedes Gepäckstück, das ein Fluggast aufgeben möchte und für dessen Mitnahme zusätzliche Kosten anfallen, darf ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten.

6.7 Übergepäck

Übersteigt das aufgegebene Gepäckstück die oben angeführte Gewichtsgrenze, muss der Fluggast, der ein Gepäckstück mit bis zu 32 kg aufgeben möchte, einen zusätzlichen Betrag entrichten. Pro Fluggast dürfen maximal 50 kg Gepäck aufgegeben werden. Volotea kann die Mitnahme von Gepäck, das den oben angegebenen Grenzwert überschreitet, verweigern, wenn die Flugbedingungen das erfordern.

6.8 Handgepäck

Jeder Passagier darf eine kleine Handtasche mit den Maximalmaßen von 40 x 30 x 20 cm mit in die Kabine nehmen. Wenn Sie den Priority-Boarding-Service gebucht haben, können Sie außerdem ein Handgepäckstück mitnehmen, das nicht größer als 55 x 40 x 20 cm ist. Das Gewicht beider Gepäckstücke darf in der Summe auf keinen Fall mehr als 10 kg betragen.

Aufgrund des begrenzten Platzes in der Kabine können nur 85 Gepäckstücke (55 x 40 x 20 cm) in der Kabine befördert werden. Was über diese Zahl hinausgeht, muss kostenlos im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden.

Handgepäck, das die Unternehmensbestimmungen verletzt (d. h. zu groß oder zu schwer ist oder mehr als ein Handgepäck pro Fluggast), wird dem Fluggast am Flugsteig abgenommen und im Frachtraum des Flugzeuges befördert. Dafür fallen zusätzliche Kosten an, die der Servicegebühren-Tabelle zu entnehmen sind.

Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren und jenen Fluggästen das Boarding zu verweigern, die sich nicht an die obigen Anforderungen für Handgepäck halten.

Das Handgepäck muss entweder in den geschlossenen Fächern über den Sitzen, unter dem Sitz des Fluggastes oder an einem anderen Ort nach Anweisung des Kabinenpersonals verstaut werden. Der Fluggast ist für jegliche Schäden, die Volotea oder Dritten durch sein Gepäck entstehen, verantwortlich, sofern der Schaden nicht auf die Nachlässig von Volotea zurückzuführen ist.

Gegenstände (einschließlich Musikinstrumente und ähnliche Gegenstände), die die gestatteten Dimensionen überschreiten, aber nicht im Frachtraum des Flugzeuges befördert werden können, dürfen nur mit an Bord genommen werden, wenn der Fluggast Volotea 24 Stunden vor Abflug darüber informiert. Volotea muss eine Genehmigung zur Mitnahme solcher Gegenstände an Bord erteilen. Es wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 185/2010 dürfen die folgenden Gegenstände nicht mit an Bord genommen werden:

  1. Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind, wie z. B. Pistolen, Armbrüste, Revolver, Gewehre, Flinten etc.

  2. Betäubungsgeräte, wie z. B. elektrische Pistolen, Betäubungssprays, Pfeffersprays etc.

  3. Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten, wie z. B. Äxte, Messer, Eispickel, Scheren und Messer mit einer Klinge, die länger als 6 cm ist, Schwerter etc.

  4. Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, wie z. B. Bohrer, Sägen, Lötlampen etc.

  5. Stumpfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, wie z. B. Baseballschläger, Golfschläger, Ausrüstungen für Kampfkünste etc.

  6. Brandstoffe und -sätze wie Munition, Minen, Granaten, Dynamit, Schießpulver etc.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 185/2010 dürfen Behältnisse mit Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) und Produkte mit ähnlicher Konsistenz nur dann als Handgepäck (z. B. Zahncreme, Haargel, Getränke, Suppen, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, Aufstriche etc.) transportiert werden, wenn sie in Behältnissen mit einem Volumen von maximal 100 ml in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter, der vollständig verschlossen (manipulationssichere Verpackung) ist, transportiert werden. Jeder Fluggast darf nur einen Beutel mitführen.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten und halbfesten Stoffen an Bord wird genehmigt, wenn diese aus medizinischen oder diätetischen Gründen an Bord benötigt werden, wie z. B. Medikamente, Insulin und Babynahrung. In jedem Fall muss der Fluggast die Echtheit der Produkte nachweisen.

Flüssigkeiten, die die folgenden Kriterien erfüllen, dürfen mit an Bord genommen werden:

  1. Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder gleichwertigem Volumen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter, wobei der Beutelinhalt bequem in den vollständig geschlossenen Plastikbeutel passen muss, oder

  2. Flüssigkeiten, die zur Verwendung während der Reise bestimmt sind und entweder für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke (z. B. Babynahrung) benötigt werden. Der Fluggast muss auf Aufforderung die Echtheit der LAG, für die die Mitnahme gewährt wurde, nachweisen oder

  3. Flüssigkeiten, die auf der Luftseite hinter der Stelle, an der die Bordkarten kontrolliert werden, bei einer Verkaufsstelle erworben wurden, die genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegt, welche Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind, unter der Bedingung, dass sich die LAG in einer manipulationssicheren Verpackung befinden und diese einen hinreichenden Nachweis über den Kauf an diesem Tag auf diesem Flughafen enthält, oder

  4. Flüssigkeiten, die im Sicherheitsbereich des Flughafens bei einer Verkaufsstelle erworben wurden, die genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegt, welche Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind, oder

  5. Flüssigkeiten, die auf einem anderen Gemeinschaftsflughafen erworben wurden, unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeiten in einer manipulationssicheren Verpackung befinden und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf an diesem Tag auf der Luftseite jenes Flughafens enthalten, oder

  6. Flüssigkeiten, die an Bord eines Luftfahrzeuges eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft erworben wurden, unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeiten in einer manipulationssicheren Verpackung befinden und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf an diesem Tag an Bord jenes Luftfahrzeuges enthalten, oder

  7. Flüssigkeiten, die an einem Flughafen in einem der Drittländer erworben wurden, die der Liste in Anhang 4-D der Verordnung 185/2010 zu entnehmen sind, sich in einer manipulationssicheren Verpackung befinden und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf an der Luftseite innerhalb von 36 Stunden enthalten. Die hier aufgelisteten Ausnahmen gelten bis 29. April 2013.

Volotea verweigert das Boarding ausnahmslos und ohne finanzielle Entschädigung, wenn das Handgepäck die in diesem Absatz und die in der oben genannten Verordnung angegebenen Anforderungen nicht erfüllt.

6.9 Gepäck für Babys

Passagiere, die mit Kindern unter 2 Jahren reisen, können kostenfrei zwei Gegenstände für das Kind mitnehmen: einen Kinderwagen, einen Kindersitz oder ein Körbchen, die jeweils vollständig zusammenklappbar sein müssen. Am Flughafen können die 2 kostenfreien Gegenstände für den Flug am Gepäckabfertigungsschalter aufgegeben werden. Dieser schließt 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit. Nach der Ankunft werden die Gegenstände an den Gepäckbändern zurückgegeben.

Kinderwagen können bis zur Flugzeugtür mitgenommen werden. Sie werden dann von der Besatzung im Frachtraum verstaut und können nach der Ankunft an den Gepäckbändern wieder abgeholt werden.

6.10 Tiere

Fluggäste mit Sehbehinderung, die einen Servicehund benötigen, dürfen diesen mit an Bord nehmen, sofern das Tier angemessen gesichert ist. Der Fluggast ist für jeden Schaden, den das Tier anderen Fluggästen zufügen könnte, verantwortlich. Fluggäste, die ein solches Servicetier im Alltag benötigen, dürfen dieses ohne zusätzliche Kosten mitführen.

Während der Buchung können Fluggäste auch optional einen Transportservice für Haustiere (ausschließlich für Katzen und Hunde) kaufen. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten und es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Die Haustiere müssen in einer speziellen Transportbox, die ausreichend Luftzufuhr ermöglicht und eine undurchlässige Grundfläche hat, eingeschlossen sein. Selbst gemachte Transportboxen sind nicht akzeptabel. Wenn die Transportbox nach Ermessen des Boden- oder Flugpersonals nicht geeignet oder unsicher ist, wird die Beförderung abgelehnt.

  2. Pro Fluggast darf nur ein Haustier unter Beachtung von Absatz (iii) unten mitgeführt werden. Jedes Tier muss alleine in einer Transportbox untergebracht sein.

  3. Pro Flug sind höchstens 5 Tiere an Bord in der Kabine zulässig. Ist dieses Maximum erreicht, kann der Fluggast diesen Service beim Ticketkauf über das elektronische Buchungssystem nicht mehr in Anspruch nehmen.

  4. Der Fluggast, der den Transportservice für ein Haustier in Anspruch nimmt, muss am Flughafen einchecken. Der Fluggast muss die maximale Check-in-Dauer, die in Abschnitt 7.1 dieser Transportbestimmungen bekannt gegeben wird, einhalten.

  5. Die Transportbox darf höchstens 50 cm lang, 40 cm breit und 20 cm hoch sein.

  6. Das Maximalgewicht der Transportbox (einschließlich Haustier und Zubehör) beträgt 10 kg.

  7. Behältnisse mit Wasser und Futter müssen abgedeckt sein, um ein Verschütten zu vermeiden.

  8. Die Box muss an des Flusggaste unter Sitz transportiert werden. Die Transportbox darf keinesfalls auf dem Sitz neben dem Fluggast transportiert werden, auch wenn dieser nicht besetzt ist. Es ist verboten, die Transportbox auf dem Schoß zu transportieren.

  9. Haustiere, die für andere Fluggäste aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Verhaltensweisen (Gestank, trächtige Tiere, mangelnde Gesundheit oder Hygiene, aggressives Verhalten etc.) störend sein könnten, werden nicht befördert.

  10. Das Haustier darf zwischen dem Boarding und dem Verlassen des Flugzeuges keinesfalls aus der Transportbox genommen werden.

Aufgrund nationaler Bestimmungen gestattet Volotea die Beförderung von Haustieren auf Flügen von/nach Großbritannien, Irland nicht und Malta.

Der Fluggast muss sicherstellen, dass die Bestimmungen des Ziellandes die Mitnahme und Einfuhr des Haustiers in Übereinstimmungen mit der lokalen Gesetzgebung gestatten und dass das Haustier (i) die Gesundheits- und Hygieneanforderungen erfüllt und (ii) über alle erforderlichen Dokumente zum Nachweis des Besitzes und der Beförderung verfügt.

Der Fluggast ist für alle Schäden (z. B. Geldstrafen, die das Zielland auferlegt etc.) haftbar, die Volotea durch die Beförderung des Haustiers ohne angemessene Dokumente entstehen. Volotea bietet keine Beförderung von Haustieren im Frachtraum des Flugzeuges an.

Das Flugpersonal behält sich das Recht vor, den Sitzplatz von Fluggästen, die mit Haustieren reisen, zu ändern, wenn dies zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen erforderlich ist.

In jedem Fall hat Volotea das Recht, die Beförderung eines Haustieres zu verweigern, wenn dieses ein Sicherheitsrisiko an Board darstellen könnte.

6.11 Sondergepäck

Für den Transport von Sport- und Sondergepäck muss der Fluggast die besonderen Bedingungen und Tarife zum Zeitpunkt der Buchung akzeptieren.

6.12 Wert des Gepäcks

Auf ausdrücklichen Wunsch des Fluggastes stellt Volotea zum Zeitpunkt der Buchung des Flugtickets oder jederzeit über den Kundenservice oder bei der Gepäckaufgabe gegen Aufpreis eine Gepäck-Wertangabeerklärung (bestimmte Wertgegenstände sind ausgenommen) bereit.

6.13 Abholung und Auslieferung von Gepäck

Der Fluggast kann sein Gepäck abholen, sobald es am Bestimmungsflughafen zur Abholung an den angegebenen Punkten bereitgestellt wurde.

Um das Gepäck abzuholen, muss der Fluggast den entsprechenden Gepäckschein, den er beim Check-in erhalten hat, vorweisen. Gegebenenfalls und im Ermessen von Volotea muss der Fluggast, der das Gepäck abholen möchte, aber einen anderen Nachweis als den Gepäckschein erbringt, eine finanzielle Deckung oder Garantie in ausreichender Höhe leisten, um den Verlust, Schaden oder Ausgaben, die dem Luftfahrtunternehmen durch die Auslieferung entstehen könnten, zu begleichen.

Wird nach Annahme des Gepäcks durch den Eigentümer des Flugtickets nicht innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums eine Beschwerde eingereicht, ist das einem Verzicht auf weiterführende Beschwerden gleichzusetzen.

Der Fluggast ermächtigt Volotea im Fall des Gepäckverlustes, selbst oder durch Dritte die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um das Gepäck ausfindig zu machen. Volotea oder Dritte sind berechtigt, alle Gegenstände, die sich in dem Gepäckstück sowie außen auf dem Gepäckstück befinden, für die Identifikation heranzuziehen, solange die Vertraulichkeit der dadurch erlangten persönlichen Daten gegeben ist.

Wenn der Fluggast sein Gepäckstück nicht binnen 7 Tagen nach Bereitstellung zur Abholung abgeholt hat, kann das Luftfahrtunternehmen eine Gebühr von 12 EUR pro Tag für die Aufbewahrung erheben. Wenn der Fluggast das Gepäckstück nicht binnen höchstens 6 Monaten ab Bereitstellung zur Abholung abholt, ist Volotea dazu berechtigt, das Gepäckstück zu entsorgen, ohne dass dadurch irgendwelche Haftungen entstehen.

6.14 Recht des Luftfahrtunternehmens, die Auslieferung von Gepäck zu verweigern

Volotea kann die Auslieferung von Gepäckstücken an den Fluggast verzögern oder verweigern, wenn dieses verdächtig erscheint, oder auf Ersuchen eines anderen Fluggastes oder von Sicherheitskräften und -behörden des spanischen Staates oder Sicherheitsbehörden eines jeden anderen Landes. In diesem Fall muss der Fluggast alle Vorgehensweisen, die von Gesetzes wegen vorgesehen sind, bei der Abholung des Gepäcks einhalten und das Luftfahrtunternehmen trägt keine Verantwortung für daraus entstehende Verspätungen oder die Verweigerung der Auslieferung.

6.15 Anschlussflüge und Gepäck

Kauft der Fluggast zwei oder mehrere aufeinander folgende Flüge, liegt es in der Verantwortung des Fluggastes, genügend Zeit einzuplanen, um aus dem Flugzeug auszusteigen, sein Gepäck nach dem ersten Flug abzuholen, es erneut einzuchecken und die Sicherheits- und Passkontrollen zu passieren und rechtzeitig für den zweiten bzw. nächsten Flug am Flugsteig zu erscheinen. Jeder Flug stellt einen eigenen Beförderungsvertrag dar, weshalb Volotea nicht dafür haftet, wenn der anschlussflug versäumt wird.

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7. Check-in

7.1 Maximale Zeitdauer für den Check-in

Der Fluggast muss rechtzeitig vor der Abflugzeit am Flughafen eintreffen, um alle Kontrollen und Formalitäten erfüllen und, sofern zutreffend, sein Gepäck aufgeben zu können. Alle Check-in-Schalter öffnen zwei Stunden vor und schließen 35 Minuten vor der geplanten Abflugzeit (auch bei einer Verspätung des Fluges). Allen italienischen und griechischen flughäfen schließt ihrer Check-in-Schalter 40 minuten vor abflug. In palma de mallorca Flughafen-Check-in-Schalter schließt 45 minuten vor abflug.

Nach Ablauf dieser Zeitspannen wird kein Gepäck mehr angenommen und keine Bordkarte mehr ausgestellt. Nach Ablauf der maximalen Zeitdauer für den Check-in ist das Luftfahrtunternehmen dazu berechtigt, die Sitze der Fluggäste mit Buchungen, für die noch keine Bordkarte ausgestellt wurde oder die sich am Check-in-Schalter nicht ausweisen konnten, anderen Fluggästen zuzuteilen, die sich auf der Warteliste des Fluges befinden.

7.2 Vorgehensweise beim Check-in

Um Gepäck aufzugeben, muss der Fluggast sein Flugticket vorweisen und sich wie in diesen Bedingungen beschrieben mit einem rechtsgültigen Dokument ausweisen können.

Züruck

8. Verwaltungsformalitäten

8.1 Reisedokumente

Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, alle für die Reise erforderlichen Reisedokumente für die Länder zu beschaffen, die angeflogen werden, von denen aus geflogen wird oder die er durchreist. Dazu zählen auch Gesundheits- und andere Dokumente, die diese Länder erfordern. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die oben genannten Dokumente mitzuführen und auf Aufforderung vorzuweisen. Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, die Beförderung von Fluggästen zu verweigern, die die anwendbaren Rechte, Gesetze, Bestimmungen oder Anforderungen nicht erfüllen oder deren Dokumente hierzu nach Ermessen des Luftfahrtunternehmens oder der Behörden des Ursprungs- oder Ziellandes nicht genügen.

Fluggäste, die Flugtickets unter Anwendung von Ermäßigungen für Bewohner außerhalb des spanischen Festlandes oder Großfamilien gekauft und gebucht haben, müssen die Originaldokumente oder beglaubigte Kopien, die zur Ermäßigung berechtigen, beim Check-in- und/oder am Boarding-Schalter vorlegen. Volotea ist berechtigt, einfache Kopien der oben angeführten Dokumente anzufertigen. Volotea verweigert jedem Fluggast den Check-in bzw. das Boarding, dessen Dokumente in irgendeiner Weise Änderungen oder Unzulänglichkeiten aufweisen. Kann der Status als Bewohner der o. a. Regionen/Städte oder die Mitgliedschaft in einer Großfamilie nicht hinreichend nachgewiesen werden, muss der Fluggast die Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis und dem regulären Preis ohne Ermäßigung begleichen. Anderenfalls kann ihm der Zutritt zum Flugzeug verwehrt werden, ohne dass Volotea dazu verpflichtet ist, den Preis für das Flugticket zu erstatten.

8.2 Einreiseverweigerung

Verweigern oder verhindern die öffentlichen Behörden eines Landes dem Fluggast die Ein-/Durchreise, ist der Fluggast für die Bezahlung des Preises für seine Rückkehr zum Ursprungsflughafen oder irgendeinem anderen Flughafen verantwortlich.

8.3 Haftung des Fluggastes

Wenn das Luftfahrtunternehmen irgendeine Geldstrafe bezahlen muss oder mit Sanktionen belegt wird, die durch die Nichteinhaltung seitens des Fluggastes oder seines Gepäcks irgendeines Gesetzes, einer Aufforderung oder Reiseanforderung des Landes, das angeflogen, von dem aus geflogen oder das passiert wird, entstehen, ist der Fluggast auf Aufforderung des Luftfahrtunternehmens dazu verpflichtet, den betreffenden Betrag oder den Aufwand, der dem Luftfahrtunternehmen dadurch entsteht, zu begleichen.

Züruck

9. Sicherheitskontrolle

Fluggäste werden Sicherheitskontrollen gemäß den Bestimmungen, die in Verordnung (EG) 185/2010 beschrieben sind, unterzogen.

Züruck

10. Boarding

10.1 Boarding

An italienischen und griechischen Flughäfen sollte das Boarding 40 Minuten vor Abflug beginnen und das Boarding-Gate schließt 15 Minuten vor Abflug. An allen oben nicht genannten Flughäfen sollte das Boarding 35 Minuten vor Abflug beginnen und das Boarding-Gate schließt 15 Minuten vor Abflug. 

Fluggäste, die sich nach der oben angegebenen Boarding-Zeit am Boarding-Schalter einfinden, sind nicht berechtigt, an Bord zu gehen, haben kein Recht auf eine Entschädigungszahlung und sind haftbar für jedweden Schaden, der Volotea entsteht, wenn ihr Gepäck ausfindig gemacht und aus dem Flugzeug entfernt werden muss, wenn der Fluggast dieses aufgegeben hat, aber nicht rechtzeitig am Flugsteig eingetroffen ist.

Familien, die mit Kindern reisen, Fluggäste im Rollstuhl und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität dürfen als Erste an Bord gehen.

10.2 Boarding und Unterstützung für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen in der Europäischen Union liegt es in der Verantwortung jedes Flughafens, Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität entsprechend zu unterstützen.

Wenn eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität am Flughafen eintrifft, um einen Flug zu nehmen, stellt Volotea sicher, dass eine Hilfeleistung wie in Anhang I der Verordnung (EG) 1107/2006 dargelegt bereitgestellt wird, damit die Person den Flug erreicht, den sie gebucht hat, vorausgesetzt Volotea, ihre Bevollmächtigten oder Reiseunternehmen wurden über die konkrete Hilfeleistung, die diese Person benötigt, mindestens 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit informiert. Eine solche Benachrichtigung gilt gleichzeitig auch für den Rückflug, wenn Hin- und Rückflug mit dem gleichen Unternehmen gebucht wurden.

10.3 Bordmenü-Service

Volotea kann an Bord keine allergenfreie Umgebung garantieren.

Unser Menüangebot umfasst Produkte, die Trockenfrüchte, Erdnüsse und andere Lebensmittel beinhalten können, die möglicherweise allergische Reaktionen hervorrufen können. Wenn Sie eine Allergie oder Intoleranz haben, teilen Sie dies bitte beim Einstieg dem Bordpersonal mit.

Volotea übernimmt keine Haftung für Lebensmittel, Zutaten und Produkte, die von anderen Fluggästen an Bord gebracht werden und allergische Reaktionen hervorrufen können. Es obliegt dem Fluggast, die notwendigen Medikamente (inklusive Injektionen) und andere Schutzmaßnahmen mit sich zu führen, die er während des Flugs möglicherweise benötigen könnte. Volotea übernimmt keine Haftung, wenn der Fluggast diese nicht mit sich führt.

Züruck

11. Recht des Luftfahrtunternehmens, die Beförderung von Fluggästen zu verweigern, und Beförderungsbeschränkungen

11.1 Recht des Luftfahrtunternehmens, die Beförderung von Fluggästen zu verweigern

Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung eines Fluggastes jederzeit verweigern, wenn Folgendes vorliegt:

  1. Stichhaltige Gründe im Interesse der öffentlichen Sicherheit;
  2. wenn dies zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen entweder im Ursprungs- oder im Zielland erforderlich ist;
  3. wenn es aufgrund eines Verhaltens, Zustandes, Alters oder mentaler oder physischer Gegebenheiten des Fluggastes empfehlenswert ist;
  4. wenn es eine erforderliche Maßnahme ist, um Schäden, Unannehmlichkeiten oder schwerwiegende Belästigungen anderer Fluggäste oder des Personals zu verhindern;
  5. wenn es als erforderlich und empfehlenswert erscheint, da der Fluggast zu einem vorangegangenen Zeitpunkt wiederholt die Bestimmungen des Luftfahrtunternehmens nicht eingehalten hat;
  6. wenn der Fluggast absichtlich die Verspätung eines Fluges herbeiführt, besonders beim Ein- und Aussteigen.
  7. wenn der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen ein Dokument vorgelegt hat, das (a) mutmaßlich rechtswidrig ist, (b) vorab als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder (c) mutmaßlich ein gefälschtes Dokument ist und das Änderungen jeglicher Art aufweist, die nicht vom Luftfahrtunternehmen gemacht wurden.
  8. wenn die Person, die am Check-in-Schalter des Luftfahrtunternehmens erscheint, nicht die Person ist, für die das Flugticket ausgestellt wurde. In diesem Fall behält sich das Luftfahrtunternehmen das Recht vor, ein solches Flugticket einzubehalten.
  9. wenn der Fluggast nicht den vollständigen Preis des Flugtickets bezahlt hat oder eine Stornierung des Betrags von der Karte, die für die Zahlung benutzt wurde, beantragt hat;
  10. wenn der Fluggast die in Absatz 8.1 und 11.2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Dokumente nicht mitführt.

11.2 Beförderungsbeschränkungen

  1. Schwangere Frauen:

    Das Luftfahrtunternehmen befördert schwangere Frauen, die sich bis einschließlich in der 27. Schwangerschaftswoche befinden, ohne dass ein medizinisches Attest vorgelegt werden muss. Findet die Reise zwischen der 28. und der einschließlich 35. Schwangerschaftswoche statt, muss ein ärztliches Attest im Original vorgelegt werden, das bestätigt, dass die Frau körperlich zum Fliegen in der Lage ist. Auf diesem Attest müssen ferner die Gültigkeitsdauer des Attests, die Ärztenummer und die Unterschrift des Arztes erscheinen. Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche dürfen nicht mehr fliegen.

  2. Minderjährige:

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur reisen, wenn sie in Begleitung ihres Vaters, ihrer Mutter, eines Vormunds oder in der Obhut einer Person über 18 Jahren reisen. Kinder über 12 Jahren dürfen, mit Ausnahme von Flügen ab einem italienischen Flughafen, alleine reisen. Von einem italienischen Flughafen aus müssen die Kinder über 14 Jahre alt sein, um alleine reisen zu dürfen. Babys unter 7 Tagen dürfen nicht an Bord eines Flugzeuges. Babys zwischen 7 Tagen und 2 Jahren reisen auf dem Schoß des Vaters oder der Mutter. Es ist nicht gestattet, einen zusätzlichen Sitz oder eine Wiege (ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt 6.9 dieser Bedingungen) für sie mitzunehmen.

    Fluggäste unter 2 Jahren bezahlen einen Fixbetrag pro Flug, den Sie der Servicegebühren-Tabelle entnehmen können.

    Passagiere unter 18 Jahren, unabhängig ihres Alters und egal ob alleinreisend oder in Begleitung, müssen ihr eigenes Ausweisdokument für jeden Flug im EU/Schengen-Raum (einschließlich Inlandsflügen) vorlegen, sowie einen gültigen Reisepass für jeden anderen Flug besitzen, unbeschadet der Richtlinien in Abschnitt 8 dieser Bedingungen.

    Minderjährige Passagiere, aber über 14 Jahren, werden an Bord zugelassen, wenn sie über einen auf ihren Namen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Kinder unter 12 Jahren müssen ebenfalls einen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Reiseunterlagen..

    Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung ohne Rückerstattung zu stornieren und Ihnen das Boarding zu verweigern, wenn Sie sich nicht an die obigen Anforderungen für Kleinkinder, Kinder und Minderjährige halten.

  3. Fluggäste mit Krankheiten und Infektionen:

    Das Luftfahrtunternehmen verweigert die Beförderung von Fluggästen, die (möglicherweise) an einer schwerwiegenden Infektionserkrankung oder an einer Krankheit leiden, für welche die Gesundheitsbehörden eine öffentliche Warnung herausgegeben haben. Dazu zählen beispielsweise schwerwiegende Atemwegsinfektionen, Viruserkrankungen, Tuberkulose oder Lungenentzündung.

Züruck

12. Flugzeiten, Anschlussflüge, Fluggastrechte, Umleitungen oder Ersatzflüge.

12.1 Flugzeiten

Der Passagier hat das Recht, zum Zeitpunkt der Reservierung korrekte Informationen zu den geplanten Start- und Landezeiten zu erhalten. Sollte Volotea die Startzeit ändern, muss Volotea den Passagier rechtzeitig über diesen Umstand informieren. Volotea ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass vom Passagier keine korrekten Kontaktinformationen bereitgestellt werden und daher eine Information über eine Änderung der Flugzeiten nicht möglich ist.

12.2 Anschlussflüge

Wenn ein Passagier zwei oder mehr getrennte Flugtickets kauft, um auf diese Weise Anschlussflüge zu realisieren, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Passagiers, auf ausreichend Zeit für den Umstieg, inklusive Gepäckannahme und erneute Gepäckaufgabe, Passieren der Sicherheits- und Passkontrollen etc. sowie rechtzeitige Ankunft am Flugsteig des zweiten und/oder nächsten Fluges zu achten.

12.3 Fluggastrechte

Wird Ihr Flug storniert oder verspätet sich deutlich bzw. wird Ihnen der Einstieg verwehrt, obwohl Sie eine gültige Buchung vorweisen können, garantiert Ihnen die EU-Verordnung 261/2004 gewisse Rechte bei Nichtbeförderung und verspäteten Flügen.

Liegt eine der im vorstehenden Abschnitt genannten Bedingungen vor und steht Ihnen von Volotea eine Entschädigung und/oder Rückerstattung zu, ist die Vorlage des Dokuments oder Flugtickets nötig, um den Anspruch nachzuweisen und die zustehenden Leistungen zu erhalten.

12.4 Umleitungen und Ersatzflüge

Für den Fall, dass ein Flug umgeleitet oder ein Flugzeug ausgetauscht werden muss, wird Volotea selbst oder durch einen beauftragten Dritten dafür sorgen, dass der Passagier an den ursprünglichen Zielort gelangt. Volotea informiert immer über die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt.

Züruck

13. Beschwerden

13.1 Einlegen von Beschwerden

Dieser Artikel findet Anwendung auf alle Beschwerden gegen Volotea im Hinblick auf Verspätungen, Ausfälle, Nichtbeförderung und Vorfälle mit dem Gepäck im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der jedem Fluggast individuell bestimmte Rechte im Fall der Nichtbeförderung und der Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zuerkannt werden. In der Folge verwaltet Volotea die Beschwerden individuell. Jeder Fluggast muss daher ein Beschwerdeformular ausfüllen. Das Beschwerdeformular ist unter der folgenden Anschrift zu finden: https://www.volotea.com/es/reclamaciones/

Zweck ist es, dem Fluggast ein einfaches Formular zur Verfügung zu stellen, mit dem er alle Beschwerden schnell einreichen und Volotea diese schnell und effizient bearbeiten kann. Das Formular ist das einzige Mittel, um Beschwerden bei Volotea einzureichen. Volotea steht nicht für die Bearbeitung von Beschwerden über andere Kanäle als dem Formular ein, auch nicht im Fall von telefonisch, per E-Mail, Fax oder die sozialen Netzwerke vorgetragenen Beschwerden.

Jeder Fluggast aus einer gemeinsamen Reservierung muss seine Beschwerde somit einzeln vortragen. Jedoch können Fluggäste, die nicht selbst Beschwerde einreichen können (beispielsweise Minderjährige) die Beschwerde von ihrem rechtlichen Vertreter vortragen lassen. Volotea behält sich das Recht vor, Beweise zur Befähigung derjenigen einzufordern, die im Namen eines Fluggastes Beschwerde einreichen.

Volotea kann die Beschwerden in einem Höchstzeitraum von sechs Wochen bearbeiten.

13.2 Rückerstattungen oder Vergütungen

Rückerstattungen des Flugticketpreises oder Vergütungen nach dieser Klausel erfolgen gemäß den nachstehenden Regeln:

(i) Rückerstattungen des Flugticketpreises erfolgen vorzugsweise an die für die Reservierung benutzte Kreditkarte.

Der Fluggast kann Volotea ein anderes Bankkonto nennen, dessen Inhaber der Beschwerdeführer ist und auf das die Rückerstattung überwiesen werden soll.

Für die Überweisung auf ein Girokonto, dessen Inhaber nicht der Beschwerdeführer ist, fordert Volotea einen Nachweis dafür, dass die Zahlung vom Beschwerdeführer genehmigt wurde.

In allen Fällen behält sich Volotea das Recht vor, Nachweise über den Inhaber des Bankkontos einzufordern, auf das die Überweisung erfolgen soll.

(ii) Die Überweisung von Vergütungen oder allen anderen Zahlungen erfolgt auf ein Bankkonto des Beschwerdeführers. Für die Überweisung auf ein Girokonto, dessen Inhaber nicht der Beschwerdeführer ist, fordert Volotea einen Nachweis dafür, dass die Zahlung vom Beschwerdeführer genehmigt wurde.

In allen Fällen behält sich Volotea das Recht vor, Nachweise über den Inhaber des Bankkontos einzufordern, auf das die Überweisung erfolgen soll.

13.3 Beschwerden durch Dritte

Fluggäste müssen die Beschwerden direkt bei Volotea über das Formular unter der elektronischen Anschrift aus der vorstehenden Klausel 13.1 einreichen und müssen Volotea wenigstens eine Frist von sechs Wochen gewähren (oder die Frist nach anwendbaren Gesetzen zu diesem Zeitpunkt, falls diese darunter liegt), damit Volotea eine zufriedenstellende Lösung herbeiführen kann.

Alle Beschwerden von Dritten im Namen eines Fluggastes müssen zusammen mit den Unterlagen eingereicht werden, mit denen die Befähigung nachgewiesen wird, im Namen des entsprechenden Fluggastes aufzutreten.

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14. Verhalten an Bord des Flugzeugs und Regeln für die erweiterte Nutzung elektronischer Geräte an Bord

14.1 Verhalten an Bord des Flugzeugs

Wenn sich nach Ansicht der Fluggesellschaft ein Passagier an Bord des Flugzeugs so verhält, dass er das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs gefährden könnte oder die Besatzung bei der Erfüllung ihrer Pflichten behindert oder wenn er Anweisungen der Besatzung missachtet oder ein Mitglied der Besatzung bedroht, beschimpft oder beleidigt oder randaliert oder sich auf andere Weise so verhält, dass es als Angriff auf andere Passagiere angesehen werden kann, kann die Fluggesellschaft die ihres Erachtens notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Fortsetzung eines solchen Verhaltens zu verhindern, einschließlich des Verlassens des Flugzeugs. Volotea wird in der Folge alle zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen ergreifen, die sie für rechtlich angemessen hält.

Zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzungsmitglieder und gemäß dem Gesetz zum Schutz der Ehre, der persönlichen und familiären Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild ist es nicht gestattet, Videos oder Fotos von Besatzungsmitgliedern oder Passagieren zu machen, es sei denn, diese haben dem vorher ausdrücklich zugestimmt. Jedes Besatzungsmitglied kann die Löschung von Bildern oder Videos verlangen, die unrechtmäßig oder ohne Zustimmung aufgenommen wurden.

Wenn der Flugkapitän aufgrund des Verhaltens des Passagiers an Bord des Flugzeugs nach vernünftigem Ermessen beschließt, den Kurs des Flugzeugs zu ändern, um den Passagier aussteigen zu lassen, hat der Passagier der Fluggesellschaft alle Kosten und Auslagen zu erstatten, die durch diese Kursänderung entstehen.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet, es sei denn, sie wurden an Bord gekauft.

14.2 Erweiterte Benutzungspolitik elektronischer Geräte an Bord

Die Passagiere dürfen im Flugzeugmodus an Bord der Flugzeuge von Volotea folgende elektronische Geräte („PED“) verwenden:

  • Mobiltelefone („Smartphones“);

  • Elektronische Tablets;

  • Laptops und Notebooks;

  • Elektronische Kopfhörer zur Unterdrückung der Umgebungsgeräusche;

  • MP3-, MP4- und ähnliche Player sowie digitale Musikwiedergabegeräte;

  • Tragbare elektronische Spiele von geringer Größe;

  • Tragbare Lesegeräte (E-reader);

  • Persönliche digitale Foto- und Videokameras (keine Profi-Geräte). Die Nutzungserlaubnis beinhaltet nicht die Möglichkeit, Fotos von der Crew zu oder jedweden Elements des Flugzeugs zu machen;

  • DVD/CD-Wiedergabegeräte von geringer Größe;

  • Nicht drahtlose Kopfhörer (außer während Rollen, Start und Landung.

Jedoch kann die Flugzeugcrew jederzeit während des Fluges anordnen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet und im Gepäck verstaut werden (selbst wenn sie über einen „ Flugzeugmodus“ verfügen).

Geräte ohne "Flugzeugmodus" oder eine andere möglichkeit, anrufe und andere Verbindungen zu blockieren, muss während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben.

Mobiltelefone und andere elektronische Handgeräte, die elektromagnetische Wellen aussenden, dürfen an Bord der Flugzeuge von Volotea benutzt werden, solange die Türen geöffnet sind. Sobald diese geschlossen sind, ist ihr Einsatz nur im Flugmodus gemäß der folgenden Tabelle erlaubt:

PHASE HAND-PED'S SCHWERE PED'S PERSÖNLICHE KOPFHÖRER WIFI, NACHRICHTENÜBERMITTLUNGS UND GESPRÄCHSFUNKTIONEN
Boarding
Längere Verzögerung des Starts am Boden (1)
Taxi-out (2)
Start (2)
Reisefluggeschwindigkeit (2)
Ankündigung 10 Minuten bis zur Ankunft (2)
Landung (2)
Taxi-in (2)

Hinweise:

(1) mit Zustimmung des Flugkapitäns

(2) mit aktiviertem „Flug- bzw. Flugzeugmodus“.

Elektronische Geräte, die im Gepäck aufgegeben werden, müssen immer ausgeschaltet sein.

In allen Flugzeugen von Volotea ist der Gebrauch jeder Art von elektronischen Zigaretten verboten.

14.3 Bestimmungen für die mitnahme von geräten mit lithiumbatterien

Für die Mitnahme von Batterien und Lithiumbatterien gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Im Falle eines Aufpralls, einer Fehlkonstruktion oder eines starken Temperaturanstiegs besteht das Risiko, dass sich Batterien entzünden können.

Die Bestimmungen für die Mitnahme von elektronischen Geräten und Ersatzbatterien richten sich nach:

  1. der Leistung in Wattstunden (Wh) von Lithium-Ionen-, Lithium-Polymer-, Lithium-Eisenphosphat- (LiFePO4) und ähnlichen Batterien;

  2. dem Lithium-Anteil in Gramm (g) von Lithiummetall-, Lithiumlegierung- und ähnlichen Batterien.

TRAGBARE ELEKTRONISCHE GERÄTE (NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE) LEISTUNG (WH)/MENGE (IN GRAMM) KONFIGURATION HANDGEPÄCK AUFGABEGEPÄCK
Elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC), Camcorder, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, elektrisches Werkzeug usw. ≤ 100 Wh
≤ 2 g
Im Gerät enthaltene Batterien
Zusätzliche Ersatzbatterien* (einschließlich externer Zusatzakkus, sogenannter „Powerbanks“)

Begrenzte Menge für den persönlichen Gebrauch

Medizinprodukte oder andere Geräte: automatische externe Defibrillatoren (AED), Vernebler, Geräte zur CPAP-Beatmung, Videokameras usw. > 100 Wh und
≤ 160 Wh
Im Gerät enthaltene Batterien

(*) Für den Transport dieser Güter Betreiber Genehmigung erforderlich ist.

(*) Für den Transport dieser Güter Betreiber Genehmigung erforderlich ist.

> 2g und
≤ 8 g
Zusätzliche Ersatzbatterien* (einschließlich externer Zusatzakkus, sogenannter „Powerbanks“)

maximal 2 pro Person

Elektrisches Werkzeug, elektrische selbstbalancierende Fortbewegungsmittel (z. B. Hoverboards, Segways) und deren Ersatzakkus, Drohnen, elektrisches Werkzeug.  
IM GEPÄCK NICHT ZULÄSSIG

* Die Batteriepole von zusätzlichen Ersatzbatterien, die als Handgebäck mitgeführt werden, müssen gegen Kurzschluss gesichert sein. Die Pole müssen mit Klebeband isoliert und die Batterien einzeln in der Originalverpackung oder in einer Sicherheitstasche vom Typ Li-Po Guard aufbewahrt werden.

Mit Lithium-Batterien betriebene Rollstühle und ähnliche Gehhilfen (von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität)

    1. Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder an der Gehhilfe angebracht sein.

    2. Die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss gesichert sein, beispielsweise durch Aufbewahrung in einem Batteriebehälter.

    3. Abnehmbare Batterien

      1. Der Nutzer hat die Batterie zu entfernen.

      2. Die Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert sein, indem die Pole isoliert werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Pole).

      3. Jede Batterie muss einzeln in einer vom Passagier bereitzustellenden Schutztasche aufbewahrt werden.

      4. Die Leistung der Batterie darf nicht 300 Wh übersteigen.

      5. Es dürfen maximal eine Ersatzbatterie mit höchstens 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit höchstens 160 Wh mitgeführt werden.

      6. Der verantwortliche Pilot muss über die Sitzplatznummer des Passagiers informiert werden, der die abgenommene Batterie mit sich führt.

Bitte beachten Sie: Die vorgeschriebene Leistung in Wattstunden ist möglicherweise nicht auf der Batterie angegeben. Sie sind verpflichtet, die Leistung im Voraus zu bestimmen. Anhand der Spannung (V) und Stromstärke (Ah) können Sie die Leistung wie folgt berechnen: Leistung (Wh) = 2 V x 0,5 Ah = 1 Wh

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15. Haftung für Personen- und Sachschäden

15.1 Allgemeine Bedingungen

Im Fall eines Unfalls haftet Volotea wie folgt:

  1. Die Haftung ist auf den nachgewiesenen Schaden beschränkt. Volotea ist nicht für indirekte Schäden oder Schäden, die nicht ausreichend bewiesen sind, oder für jede Form von Entschädigung, die über den entstandenen Schaden hinausgeht, haftbar.

  2. Volotea ist nicht für Schäden haftbar, die aus (i) der Einhaltung der Gesetze oder (ii) der Verletzung von Gesetzen und/oder dieser allgemeinen Bedingungen durch den Fluggast entstehen.

  3. Die allgemeinen Transportbestimmungen gelten für Bevollmächtigte, Mitarbeiter und Vertreter von Volotea in gleicher Weise und in gleichem Ausmaß wie für Volotea selbst. Die Summe, die von Volotea und ihren Bevollmächtigten, Mitarbeitern, Vertretern und berechtigtem Personal eintreibbar ist, übersteigt die entsprechende Haftungssumme von Volotea, falls eine besteht, nicht.

  4. Das Recht auf Entschädigung verfällt, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab dem Ankunftsdatum am Bestimmungsort oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, oder ab dem Datum, an dem die Beförderung hätte enden sollen, Maßnahmen eingeleitet werden.

15.2 Körperverletzung

Volotea ist für Verletzungen oder Tod in Übereinstimmung mit den Bedingungen und in dem Umfang wie in (i) der Verordnung (EG) 2027/97 und (ii) dem Übereinkommen von Montreal haftbar, die bzw. den der Fluggast durch einen Unfall, der an Bord des Flugzeuges oder während des Ein- und Aussteigens des Fluggastes in bzw. aus dem Flugzeug stattfand, erlitt.

Ungeachtet der oben ausgeführten Bestimmungen ist Volotea nicht haftbar, wenn

  1. der Tod, die Verletzungen oder eine andere körperliche Beeinträchtigung auf den Gesundheitszustand oder die physische oder mentale Verfassung des Fluggastes zurückzuführen ist, die/der bereits vor dem Einsteigen des Fluggastes in das Flugzeug gegeben war, oder

  2. der Schaden auf Fahrlässigkeit des Fluggastes oder seine gesundheitliche Verfassung, die bereits vor Einsteigen in das Flugzeug bestanden hat, zurückzuführen ist.

Es gibt keine finanzielle Haftungsobergrenze für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 113.100 Sonderziehungsrechten (SZR), die rechtmäßig anerkannt und nachgewiesen werden müssen, hat das Luftfahrtunternehmen kein Recht, die Forderung zu bestreiten.

Bei Schäden über 113.100 SZR kann das Luftfahrtunternehmen die Forderung bestreiten, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Fahrlässigkeit des Luftfahrtunternehmens zurückzuführen ist.

Die erstattbare Summe deckt die Schadenbehebungskosten in freiwilliger, einvernehmlicher Lösung je nach Urteil eines Experten oder eines zuständigen Gerichts.

Volotea entschädigt den Fluggast ausschließlich für jene Schadenbehebungskosten, die nicht von anderen Zahlungen öffentlicher Sozialeinrichtungen oder ähnlichen Institutionen getragen werden.

Volotea behält sich das Recht vor, Drittparteien, darunter Ansprüche auf staatliche Beihilfen und Entschädigungen, ohne Beschränkung anzufechten.

Volotea leistet eine Vorauszahlung der Entschädigung im Todesfall und bei Verletzungen, die auf einen Luftverkehrsunfall zurückzuführen sind.

  • Volotea entschädigt die Person(en), die ein Recht auf eine Entschädigung haben, mit einer Vorauszahlung, um die Kosten für ihre unmittelbaren Bedürfnisse im Verhältnis zum entstandenen Schaden zu bezahlen. Im Todesfall beläuft sich die Vorauszahlung auf mindestens 16.000 Sonderziehungsrechte pro Fluggast.

  • Die Vorauszahlung wird binnen 15 Tagen nach Überprüfung der Identität der Person(en), die Recht auf eine Entschädigung haben, getätigt. Diese Zahlung stellt keine Haftungsanerkennung dar und wird von der gesamten zu bezahlenden Haftbarkeitssumme gemäß diesem Abschnitt abgezogen. Sie ist nicht erstattbar, mit Ausnahme der in Artikel 20 des Übereinkommens von Montreal dargelegten Fälle oder wenn kein Recht auf die Entschädigung besteht.

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16. Haftung bei Verspätungen

Volotea haftet für Schäden bis zu 4.694 Sonderziehungsrechte, die dem Fluggast durch die Verspätung bei der Beförderung entstehen, sofern nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen wurden oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war.

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17. Haftung für beschädigtes Gepäck

Im Fall von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks gelten die Bestimmungen der geltenden internationalen und nationalen Gesetzgebung, insbesondere das Luftfahrtgesetz von 1960, das Übereinkommen von Montreal und die Verordnung (EG) 2027/97.

Im Fall von Zerstörung, Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks ist Volotea für bis zu 1.288 Sonderziehungsrechte haftbar.

Unbeschadet der oben angeführten Bedingungen hat der Fluggast u. U. das Recht auf eine höhere Entschädigung, wenn bei der Gepäckaufgabe eine Wertangabeerklärung eingereicht wurde.

Im Falle von aufgegebenem Gepäck ist das Luftfahrtunternehmen in jedem Fall haftbar. Im Falle von beschädigtem Handgepäck ist das Luftfahrtunternehmen nur haftbar, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Wurde das Gepäck des Fluggastes beschädigt, zerstört, verloren oder ist es verspätet, muss der Fluggast Volotea darüber schriftlich so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von 7 Tagen im Schadensfall und innerhalb von 21 Tagen im Verlustfall, nachdem das Gepäck bereitgestellt wurde, informieren.

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18. Flugdurchführung durch ein anderes Luftfahrtunternehmen

In Artikel 11 der Verordnung (EG) 2111/2005 ist festgelegt, dass das Luftfahrtunternehmen den Fluggast darüber informiert, welches Unternehmen den Flug tatsächlich durchführt.

In einigen Fällen erfolgt die Beförderung von Passagieren über andere Fluggesellschaften, mit denen Volotea ein Abkommen getroffen hat. Diese Services sind als Codeshare-Flüge bezeichnet. Während des Buchungsvorgangs teilt Ihnen Volotea mit, welche Fluggesellschaft für den Flug zuständig ist. Bei den Codeshare-Flügen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Folglich empfiehlt es sich, die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft einzusehen, um sich u. a. über die Gepäckvorgaben, Preise, Check-in-Zeiten, weitere Formalitäten sowie die Bedingungen zur Beförderung von Minderjährigen und Tieren zu informieren.

Bedingungen von Aegean: https://de.aegeanair.com/rechtliche-informationen/rechtliche-informationen/

Züruck

19. Allgemeine Bestimmungen

Sobald eine Buchung über unser Buchungssystem erfolgt ist, schließen der Fluggast und Volotea einen verbindlichen Vertrag, für den diese Bedingungen gelten. Die Buchungsdetails werden gemeinsam mit einem Link zu diesen Bedingungen per E-Mail an den Fluggast gesandt, damit dieser sie in elektronischer Form abspeichern kann.

Kein Bevollmächtigter, Mitarbeiter oder Vertreter des Luftfahrtunternehmens ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu verändern, zu ergänzen oder auf darin festgelegte Bestimmungen zu verzichten.

Wird irgendeine Klausel oder Bedingung dieses Abkommens als rechtswidrig oder nichtig erklärt, bleiben die anderen Klauseln unbeschadet weiterhin gültig.

Züruck

20. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Die vorliegenden Beförderungsbedingungen, der Beförderungsvertrag mit Volotea unterliegen dem spanischen Recht, außer andere Vorschriften oder Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Beförderungsbedingungen.

Bei Verbrauchern unterstehen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag mit Volotea den Gerichten am Wohnsitz des Verbrauchers oder der gesetzlich vorgesehenen Rechtsprechung. In allen anderen Fällen unterstehen die Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag mit Volotea und den vorliegenden Beförderungsbedingungen den Gerichten in Barcelona (Spanien).

Züruck

APPENDIX I : Travel Documentation

1- Travel Documentation

What documentation do I need to fly?

It is each passenger's responsibility to ensure that they have valid travel documentation that complies with Volotea's requirements, and those of immigration and the authorities at each destination. Please take into account that:

  • All passengers should bring a valid travel document, including babies and minors.

  • Passports for traveling outside the European Economic Area (EEA) should be valid for the entire period of your expected stay.

  • Any children or babies who need a visa should travel with the adult appearing in the visa photo.

In order to guarantee compliance with regulations, passengers should bring a valid passport (and visa, if necessary) or a national identity document (National ID) issued by an EU/EEA member government for all journeys. Passengers will be responsible for all fines, penalties, or costs resulting from failing to comply with this requirement.

Citizens of countries that are members of the Schengen Agreement can fly within the Schengen Area with only a valid National ID. The member countries of the Schengen Agreement are: Germany, Austria, Belgium, Denmark, Slovenia, Spain, Estonia, Finland, France, Greece, Holland, Hungary, Iceland, Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxemburg, Malta, Norway, Poland, Portugal, the Czech Republic, the Slovak Republic, Sweden, and Switzerland.

The information on travel documents for passengers (including children and babies) should be entered in during the online check-in process.

For all flights, passengers should present their valid travel document and their boarding pass at the security checkpoint at the airport and at the boarding gate.

The only travel documents that Volotea accepts are:

  • A valid passport.

  • A valid National ID issued by a member of the EU or a member of the Schengen Agreement. Said countries are: Germany, Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Denmark, Slovenia, Spain, Estonia, Finland, France, Greece, Holland, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxemburg, Malta, Poland, Portugal, the United Kingdom, the Czech Republic, the Slovak Republic, Romania, Sweden, Iceland, Liechtenstein, Norway and Switzerland.

  • A valid Spanish family register (for Spanish minors under 14 who fly with their parents or legal guardians, on national flights within Spain).

  • A valid 'Certificato Di Nascita' (Italian birth certificate) with photo (minors under 18 years old who fly with their parents or legal guardians, on domestic flights within Italy).

  • A valid collective passport, issued by an EU/EEA country.

  • For domestic flights in Italy, those equivalent identity documents based on the article 35.2 of DPR (Decreto del Presidente della Republica, [Decree of the President of the Republic] No. 445/2000, dated December 28, 2000.

  • For domestic flights in Spain, a valid driver's license issued in Spain or Spanish residency permit, or from one of the Schengen Area states.

  • Kinderausweis travel documentation issued by the German government for German children under 10 years old.

  • Travel document issued based on the contents of the U.N. Convention relating to the Status of Refugees. Said document, which should be issued by a government in accordance with Article 28(1) of the 1951 U.N. Convention, is accepted as a valid passport.

Travel document based on the contents of the U.N. Convention, which must be issued by one of the contracting States based on that stipulated in Article 27 of the 1954 U.N. Convention relating to the Status of Stateless Persons.

What documentation should children present?

Since June 26, 2012, in order to travel to or from Europe, all European citizens who are minors must have a personal identity document (passport or National ID, based on the destination). From this date forward, minors can no longer be included in the passports of their parents. Passports are only valid for their owners, and any minor added to the document should have their own passport or identity document. Please check with your passport issuing office for more information.

French Routes

French minors under 18 years of age must travel with: (i) passport or (ii) National ID (in the event that their destination countries do not require passports).

From January 15, for international flights and with a valid French ID Card for international travelers or valid French Passport, any unaccompanied minor or not accompanied by one of their parents must carry a travel permit. This document should be signed by both parents or legal guardians and be supported by a photocopy of a valid ID (or one that has been expired for less than 5 years) of said parents or legal guardians. For further information, contact the local French authority responsible.

The family register is not a valid identity document for French citizens who are minors. Therefore, minors are not permitted to fly on planes, even within continental France, without a National ID.

Italian Routes

Italian minors under 14 years of age can only fly duly accompanied and with one of the following types of identification:

  • An individual Italian National ID (national flights), which should be valid "per l'spatrio (for expatriation)" for international flights.

  • An Italian passport (national and international flights).

  • For international flights and along with the individual Italian National ID valid for international flights or a valid Italian passport, any minor under the age of 14 not accompanied by their parents or legal guardians should carry a travel permit (Dichiarazione di Acompagno”) stating the identity of their escort, which should be validated by the corresponding Italian local authority (“Questura local”). For more information, please check with the corresponding local Italian authority.

Spanish Routes

Spanish minors under the age of 14 are exempted from proving their identity, for domestic flights in Spain where their identity is stated in the reservation. In such cases, the person who is traveling should duly identified and should take responsibility for the minors. In the event of reasonable doubt regarding the identity of these minors or of their companions, the following is requested:

  • If they travel with one of their parents, the family book.

  • If the person who accompanies the minor is not one of the parents or legal guardian, the minor should show a permit certified by a police department (by means of the appearance of the parents or legal guardian) in the name of the person who will be responsible for their custody during the trip, which will be corroborated with this person's National ID or passport.

For international flights (EU or Other Countries), all minors (whether accompanied or not and regardless of their age) should show their National ID or valid passport, depending on their destination. If they are traveling alone, they should also have a permit (certified by a police commissioner, Civil Guard post, the courts, a notary public, or a mayor). Additionally, they should all comply with the requirements for the country that they are traveling to.

Croatian Routes

Children between 14 and 18 who travel to or from Croatia without their parents or legal tutors should bring with them: (i) a valid passport or (ii) a National ID issued by the government, together with a written permit signed by the parents or legal guardians. This permit should be certified by a Croatian embassy or consulate or by local authorities. If not, an official sworn translation into Croatian will be required.

Greek Routes

Greek minors under 18 years of age who travel from Greece without their parents or legal guardians should bring with them: (i) a valid passport or (ii) a National ID issued by the government, together with a written permit signed by the parents or legal guardians. This permit should be certified by the Greek police.

In any event, they will be asked to prove their age. Therefore, they will have to present valid travel documents at the boarding gate.

Züruck

APPENDIX II : Informationen über Gefahrgüter und verbotene Gegenstände

Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Gegenstände Sie in das Flugzeug mitnehmen oder zur Beförderung im Frachtraum einchecken können oder wo bestimmte Gegenstände befördert werden sollten, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Reise an uns oder fragen Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen am Ticketverkaufsschalter oder am Kundendienstschalter nach.

Bitte laden Sie unseren Leitfaden für Gefahrgutartikel herunter.

Für weitere Informationen können Sie unsere Liste der verbotenen Gegenstände an Bord herunterladen.

Falls der Passagier die Beförderung dieser Gegenstände wünscht, sollte er sich vorher mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen.

SCHUSSWAFFEN UND MUNITION/SPORTWAFFEN

Handfeuerwaffen, automatische Waffen, Munition (einschließlich Platzpatronen), Pistolenkoffer, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Pyrotechnik, Rauchbomben und Knallkörper/Knallbonbons, sind nicht zur Beförderung in Volotea-Flugzeugen erlaubt, mit einigen Ausnahmen, wie unten beschrieben.

Sport- und Turnierfeuerwaffen, die in diesem Artikel aufgeführt werden, sowie ihre Munition dürfen befördert werden, vorausgesetzt, dass sie in einer Kiste oder anderweitig sicher verpackt sind. Bitte lesen Sie die spezifischen Anforderungen unten und rufen Sie bei unserem Kundenserviceteam an, um uns zu informieren, wenn Sie mit einer Feuerwaffe oder Munition reisen.

Alle Fluggäste, die beabsichtigen, mit Schusswaffen oder Munition zu reisen, müssen sich vergewissern, dass sie über Folgendes verfügen: Dokumentation und Lizenzen; Export-/Importgenehmigungen; und Autorisierung von lokalen und nationalen Behörden.

Bitte beachten Sie, dass einige Arten von Schusswaffen in bestimmten Ländern nicht gestattet sind und Volotea keine Schusswaffen in solche Länder oder innerhalb solcher Länder befördern kann. Der Fluggast trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die oben genannten Unterlagen (a)–(c) für die Schusswaffe(n) und die Munition korrekt und aktuell sind. Außerdem muss der Fluggast ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen (z. B. Reisepass).

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich mindestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Gepäckabgabeschalter einfinden, damit wir alle notwendigen Prüfungen durchführen können. Falls Sie später eintreffen, dürfen Sie ggf. nicht fliegen.

  • Bitte beachten Sie, dass die folgenden Arten von Feuerwaffen gestattet sind
    1. Sportflinten mit Läufen, die nicht länger als 60 cm sind.
    2. Sportgewehre (einschließlich Luftgewehren) aller Kaliber, jedoch keine halbautomatischen Waffen mit einem größeren Kaliber als 0,22.
    3. Sport-Einzelladerwaffen mit einem Kaliber von maximal 0,22.
    4. Jegliche Gewehre und Handfeuerwaffen mit einem Kaliber von maximal 0,22.

Schusswaffen müssen ungeladen transportiert werden. Sie müssen zudem sicher in einer entsprechenden Transporttasche verpackt sein. Pro Passagier dürfen 5 kg Munition transportiert werden. Diese muss ordnungsgemäß verpackt sein, vorzugsweise in der Verpackung des Herstellers und nie zusammen mit der Waffe. Munition mit explosiven oder entflammbaren Projektilen darf nicht mitgeführt werden.

Um mit Sport- oder Turnierfeuerwaffen zu reisen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein oder sich in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten Person befinden. Wenn Sie mit Sport- oder Turnierfeuerwaffen reisen möchten, wird Ihnen eine zusätzliche Gebühr für Sportausrüstung pro Feuerwaffe und Flug in Rechnung gestellt.

Züruck

APPENDIX III : Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PEM)

Im Kontext des Flugverkehrs sind laut der geltenden Gesetzgebung Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PEM) oder Personen mit Behinderungen „jene Personen, deren Mobilität bei der Beförderung aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, permanent oder vorübergehend), einer geistigen Behinderung, jeglicher anderer Behinderung oder ihres Alters eingeschränkt ist und die eine angemessene Betreuung und die Anpassung der Passagier-Serviceleistungen an ihre persönlichen Bedürfnisse benötigen“ (Paragraph 2, Verordnung (EG) Nr. 1107/2006).

Der Betreuungsdienst für Personen mit eingeschränkter Mobilität lässt sich über die Rubrik „Besondere Anforderungen“ reservieren und ist für Passagiere gedacht, die

  • sich in einem Rollstuhl fortbewegen;
  • eine eingeschränkte Sichtwahrnehmung haben;
  • eine geistige Behinderung haben;
  • eine eingeschränkte Hörwahrnehmung haben;
  • mit einem Assistenzhund reisen.

 Dieser Service ist kostenlos. 

Arten von Rollstuhlservices und Ausrüstung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PEM)

Es gibt drei Arten von Rollstuhlservices. Bitte geben Sie bei der Reservierung den Service an, den sie benötigen:

  • WCHR: (R steht für Ramp – Vorfeld) Der Passagier kann ohne Hilfe die Treppe zum Flugzeug hinauf- und hinabsteigen und seinen Sitzplatz erreichen, benötigt jedoch einen Rollstuhl, um sich vom Abfertigungsschalter bis zum Flugzeug (und umgekehrt) zu begeben.
     
  • WCHS: (S steht für Steps – Stufen) Der Passagier kann keine langen Strecken zu Fuß zurücklegen und die Treppe zum Flugzeug nicht hinauf- bzw. hinabsteigen, kann aber an Bord ohne Hilfe seinen Sitzplatz erreichen. 
  • WCHC: (C steht für Cabin Seat – Sitzplatz) Der Passagier kann sich nicht allein fortbewegen und muss vom Abfertigungsschalter bis zum Sitzplatz an Bord betreut werden. 

Es ist wichtig, dass Sie bei der Reservierung eines Rollstuhlservices deutlich angeben, welche Art von Service Sie benötigen, damit dieser entsprechend eingeplant wird. 

Medizinische Ausrüstung und bis zu zwei Gehhilfen transportieren: Rollstuhl, Krücken oder andere orthopädische Hilfsmittel. Dieser Service ist kostenlos.

Die Informationen zu den Beförderungsbedingungen eines Elektrorollstuhls sind im Abschnitt 14.3 der Beförderungsbedingungen von Geräten mit Lithiumbatterien sowie im Anhang III der Richtlinie für gefährliche Gegenstände aufgeführt.

Um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für das Bordpersonal zu gewährleisten, sind bei Volotea maximal zwei unbegleitete Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zugelassen.

 Personen mit Behinderungen, die stetige Hilfe benötigen und nicht selbstständig reisen können, sind dazu verpflichtet, mit einem Assistenten zu reisen. 

In der Praxis gilt eine Person als selbstständig, wenn sie:

  • ohne Hilfe den Sicherheitsgurt öffnen, ihren Sitzplatz verlassen und den Notausgang erreichen kann.
  • eine Rettungsweste hervorholen und anlegen kann.
  • ohne Hilfe eine Sauerstoffmaske aufsetzen kann und
  • die Sicherheitsanweisungen sowie die vom Bordpersonal übermittelten Ratschläge und Notfallanweisungen verstehen kann.

Infolge der oben genannten Bedingungen kann Volotea bei folgenden Umständen einen Passagier mit eingeschränkter Mobilität nur in Begleitung eines nichtbehinderten Assistenten befördern:

  • Ein Passagier, der aufgrund einer geistigen Behinderung die von der Volotea-Crew übermittelten Sicherheitsanweisungen nicht verstehen bzw. korrekt befolgen kann.
  • Ein Passagier, deren Mobilität dermaßen eingeschränkt ist, dass er bei einer Notevakuierung das Flugzeug nicht selbstständig verlassen kann.
  • Ein Passagier, dessen Hör- und Sehvermögen dermaßen eingeschränkt ist, dass er sich nicht mit der Volotea-Crew verständigen kann, sei es für die obligatorische Übermittlung der Sicherheitsanweisungen oder für das selbstständige Verlassen des Flugzeugs bei einer Notevakuierung.

Der Assistent muss über 18 Jahre alt und dazu bereit und fähig sein, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und den Passagier mit eingeschränkter Mobilität bei einem Notfall zu helfen.

Sicherheitsbegrenzungen und Restriktionen

Die Anzahl der Sitzplätze für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PEM) ist begrenzt und variiert je nach Flugzeugmodell. Gemäß den entsprechenden Regulierungen stehen je nach Flugzeugmodell den PEM 12 bis 18 Sitzplätze zur Verfügung, um sicherzugehen, dass alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können.

Es können höchstens 2 unbegleitete Passagiere mit eingeschränkter Mobilität befördert werden. 

Dieses Limit kann je nach Umständen und ausschließlich unter Voloteas ausdrücklicher Genehmigung überschritten werden. Sollte die Anzahl von PEM proportional hoch zu der Gesamtzahl aller Passagiere an Bord sein, darf diese nicht die Anzahl der Personen übersteigen, die ihnen bei einem Notfall behilflich sein können. 

Bei operativen Einschränkungen, beispielsweise einer nicht betriebsfähigen Flugzeugtür, wird die jeweilig zugelassene Höchstzahl an Personen mit eingeschränkter Mobilität um 50 % reduziert.

 Die für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität reservierten Sitzplätze liegen optimalerweise am Fenster.

Die maximalen Abmessungen für im Frachtraum transportierte Gehhilfen sind folgende:

Boeing 717 Airbus 319 Airbus 320
Höhe 75cm 1,42m 1,43m
Breite 1,3m 1,817m 1,82m
Länge 2,83m 2m 2m
Gewicht 150kg 150kg 150kg

Sollte die Gehhilfe (bereits zusammengeklappt oder auseinandergenommen) die maximalem Abmessungen überschreiten, müssen die PEM mit einer alternativen Gehhilfe reisen (z. B. einem manuellen Rollstuhl), die den o. g. Maßen entspricht.

Alle unsere Flugzeuge verfügen über mehrere Sitze mit beweglichen Armlehnen, die Ihnen einen einfachen Zugang zu Ihrem Sitzplatz ermöglichen. Leider können wir an Bord keine Hilfsmittel wie Sitzkissen anbieten.

Bitte beachten Sie, dass Passagieren mit eingeschränkter Mobilität aus Sicherheitsgründen keine Sitze zugewiesen werden dürfen, die einen direkten Zugang zu Notausgängen ermöglichen oder auf denen ihre Anwesenheit ...

    • ... die Besatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern könnte.
    • ... den Zugang zur Notausrüstung behindern könnte.
    • ... die Räumung des Flugzeugs in Notfällen beeinträchtigen könnte.
    •  

Tragbahre 

Volotea lässt keine Passagiere zu, die auf einer Tragbahre befördert werden müssen. 

Sauerstoffkonzentrator 

Batterie- oder strombetriebene Sauerstoffkonzentratoren sind zugelassen, sofern sie keinen Sauerstoff enthalten und keine chemische Reaktionen auslösen können. Diese Geräte filtern und konzentrieren den in der Atmosphäre enthaltenen Sauerstoff. Sie können an Bord nur mit Batterien betrieben werden. 

Transport von Sauerstoff an Bord 

Volotea verfügt über keinen medizinischen Sauerstoff für Passagiere an Bord. Wenn ein Passagier mit einem Sauerstoffgerät reisen muss, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Der Zylinder für gasförmigen Sauerstoff darf nicht 5 kg überschreiten. Flüssigsauerstoff ist nicht genehmigt.
  • Der Transport eines Sauerstoffgeräts muss mindestens 72 Stunden vor Abflug von Volotea genehmigt werden. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das bescheinigt, dass der Gesundheitszustand des Passagiers das Fliegen zulässt.
  • Der Sauerstoff darf an Bord transportiert, nicht aber genutzt werden.
  • Der Passagier muss auf dem Flughafen einen Haftungsausschluss ausfüllen. 

Bitte beachten Sie: Der Sauerstoff darf an Bord nicht benutzt werden. Es dürfen nur batteriebetriebene Sauerstoffkonzentratoren benutzt werden. 

Buchung

Bei Volotea tun wir alles, was in unseren Händen liegt, um den Bedürfnissen von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität entgegenzukommen, ohne dabei die Gesundheit und Sicherheit der anderen Passagiere zu vernachlässigen. Aus diesem Grund muss unser Betreuungsdienst mindestens zwei Werktage (48 Std.) vor Abflugdatum reserviert werden.

 Die Reservierungen können über die Rubrik „Besondere Anforderungen“ auf unserer Website oder unter der Rufnummer (+34) 931 225 224 (kostenlos für Anrufe außerhalb von Spanien, Italien und Frankreich) vorgenommen werden.

In den meisten Fällen müssen die Passagiere mit besonderer Betreuung mindestens 2 Stunden vor Abflug einchecken. 

Volotea behält sich das Recht vor, bei folgenden Umständen die Reservierung eines Passagiers mit eingeschränkter Mobilität abzulehnen bzw. ihm das Boarden zu verweigern:

  1. Zur Einhaltung der durch internationale, nationale oder lokale Gesetze festgelegten Sicherheitsbestimmungen oder zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen der Behörde, die Volotea die entsprechende Luftfahrtgenehmigung erteilt hat.
  2. Wenn der Passagier eine direkte Sicherheitsgefahr darstellt. Eine direkte Sicherheitsgefahr wird unter Berücksichtigung der Natur, Dauer und Ernsthaftigkeit des Risikos sowie unter Berücksichtigung der möglichen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der anderen Passagieren ermittelt.
  3. Wenn aufgrund der Dimensionen des Flugzeugs oder dessen Türen das Boarden oder die Beförderung eines Passagiers mit reduzierter Mobilität unmöglich ist. 

Boarding 

Unsere Flotte ist auf die Beförderung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet, und abgesehen von den Abmessungen sind die Flugzeuge so ausgelegt, dass sie verschiedene Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten: remote, über Gangway, Aufzug oder Ambulift.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter 10.2 Boarding und Unterstützung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.

An Bord

Wenn Sie eine Seh- oder Hörbehinderung haben, informieren Sie bitte unser Kabinenpersonal, damit es Ihnen an Bord den bestmöglichen Service bieten kann.

Wir empfehlen Ihnen, mit einer eigenen Begleitperson zu reisen, wenn Sie bei den folgenden Handlungen Hilfe benötigen:

  • Essen
  • Einnahme von Medikamenten
  • Den Sitzplatz im Flugzeug einnehmen oder verlassen
  • Selbstständiges Erreichen eines Notausgangs
  • Kommunikation mit der Besatzung über Sicherheitsfragen
  • Lösen des Sicherheitsgurts
  • Ergreifen und Anlegen der Rettungsweste
  • Anlegen einer Sauerstoffmaske

Während des Flugs muss sich der Passagier mit eingeschränkter Mobilität um Folgendes kümmern:

  • Persönliche Betreuung während des Fluges, z. B. beim Essen oder bei der Einnahme von Medikamenten
  • Persönliche Betreuung auf den Toiletten
  • Bedürfnisse seines Assistenzhunds

Im Flugzeug kann Ihnen unser Kabinenpersonal bei Folgendem behilflich sein:

  • Finden Ihres Sitzplatzes und Vertrautmachen mit Ihrem Platz und dessen Umgebung
  • Verstauen und hervorholen des Handgepäcks
  • Weg zwischen Sitzplatz und Toilette
  • Öffnen aller Lebensmittelverpackungen an Bord, Identifizieren der Lebensmittel und deren Anordnung auf dem Tablett

Nach dem Flug

Die besondere Betreuung ist auch am Zielflughafen verfügbar.

  • Der Betreuer holt Sie im Flugzeug ab und hilft Ihnen, von Ihrem Sitz oder von der Flugzeugtür in den Rollstuhl zu gelangen. Um sicherzustellen, dass wir Ihnen problemlos helfen können, verlassen die anderen Passagiere normalerweise zuerst das Flugzeug.
  • Nach dem Aussteigen begleitet Sie der Betreuer durch das Ankunftsterminal zu Ihrem Anschlussverkehrsmittel.
Züruck

APPENDIX IV : Passagiere auf Strecken der territorialen Kontinuität (PSO)

Einwohner der Region Sardinien, die bestimmten Kategorien angehören, können unter anderem beim Kauf eines Flugtickets von/nach Cagliari, Olbia oder Alghero nach Mailand Linate oder Rom Fiumicino von einer Ermäßigung profitieren.

Alle diese Vorteile, die Beschreibung der Tarife und die besonderen Bedingungen, die für Reisende und Gruppen auf diesen Strecken gelten, werden hier beschrieben.

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